Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hundeschule-Mitgleidschaft?!
Hi, wer kann mir sagen wo der Unterscheid zwischen den Begriffen
"halbjährige Anwartschaft"
und
"Jahresbeitrag Vollmitgleid"
ist?!
Es geht um die Mitgleidschaft in einer Hundeschule, aber was bedeutet beides?
LG, Jenni
Hallo, Jenni!
Bist Du sicher, dass sich diese Begriffe auf eine Hundeschule beziehen?
Für mich hört sich das eher nach einer Vereinsmitgliedschaft an(oder ist es ein Verein, der Hundeschule für seine Mitglieder anbietet?).
Wir haben hier im Bereich nur Hundeschulen, die verschiedene Kurse anbieten, die man je nach Bedarf und Geschmack buchen kann.
Gruß, Thomas
Hallo Emiliy,
ich schätze da tippt der Thomas richtig :rolleyes:
Ich kenne unter "Anwartschaft", dass man erst mal ein Mitglied auf
Probe ist. Nach einer gewissen Zeit (in deinem Falle ein halbes Jahr)
entscheiden die Vereinsmitglieder, ob sie einen in ihren Verein aufnehmen
wollen, die Anwartschaft verlängern oder denjenigen gar nicht bei sich
behalten möchten.
Wie eine Probezeit bei einer Neuanstellung.
"Jahresbeitrag Vollmitgleid"
ist der zu zahlende Unkostenbeitrag, wenn man in diesem Verein Vollmitglied ist.
Evtl. wird einem aber auch genau der selbe Betrag in Rechnung gestellt, wenn
man noch in seiner "Probezeit" ist.
Je nach Satzung wird das ganze individuell geregelt.
LG
Andy
tabbenbaer
24.05.2006, 22:20
ich weiss nicht, obs zur aufklärung beiträgt: wir sind durch einen arbeitskollegen an einen hundesportverein in der nähe gekommen, der auch welpen-, rüpel- und bh-kurse anbietet. wir haben uns mit unseren beiden nach der schnupperstunde zu einem bh-kurs angemeldet und hoffen, dass uns das soviel spass macht, dass wir anschliessend dem verein beitreten und gebrauchshundesport betreiben werden. huschu wäre dann wohl, wenn wir nur den kurs mitmachen und ansonsten allein weitermachen. verein dann wohl, wenn wir den kurs erfolgreich absolviert haben und am vereinsleben teilnehmen wollen.
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