Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Hallo bin neu hier habe mir vor 2 Wochen einen Ridgeback zugelegt und wollte wissen ob ich In NRW den Sachkundenachweis benötige?
Hallo Iceman , ja , brauchst Du . Hier in Bielefeld zumindest , ich denke , das gilt für ganz NRW . Gruß , Susanne
Ja brauchst Du. Gilt für ganz NRW.
Habe früher mal dort gewohnt und kann Ihn Dir gerne zusenden per Mail. Einfach bescheid sagen.
LG Alli und Fellnase
rrmalaika
22.06.2009, 23:44
Hallöchen,
jepp so ist es hier bei uns in NRW.
Auch nachzulesen unter §11
http://www.tierheim-bochum.de/Informationen/AGV39-1.pdf
Lieben Gruß
Kirstin, Baghira und Abuya:)
Ja, den brauchst du, um den Hund anschließend dem Ordnungsamt melden zu können.
LG
Tina
Wendell Borton
23.06.2009, 00:25
Hallo bin neu hier habe mir vor 2 Wochen einen Ridgeback zugelegt und wollte wissen ob ich In NRW den Sachkundenachweis benötige?
Ich habe mir vor zwei Wochen ein Auto zugelegt und wollte wissen ob ich dafür in NRW einen Führerschein benötige?
Nicht zwingend.
Hattest Du vorher schon nachweislich einen Hund in etwa der Größenordnung, reicht das als Sachkundenachweis.
Bei mir: letzte Hunde Golden Retriever + Labbi,
kein Nachweis erforderlich, da die Behörde von der notwendigen
Sachkude ausgeht.
OrdAmt Straelen.
Gruß und gute N8
Franz P
Andi, tu du mal nich die neuen verjagen.
Besonders nicht, wenn es bisher kein einziges Thema zum Sachkundetest im Forum gibt, und der Test auch nicht im Landeshundegesetz NRW aufgeführt ist :blink:
Franz, stimmt. Der Test muß nicht unbedingt sein. Du musst den vorherigen großen Hund, soweit ich weiß, mindestens nachweislich 3 Jahre lang gehabt haben, um vom Test befreit zu sein.
LG
Tina
Hallo,
bekannte von uns hatten 14 Jahre lang einen Beagle Labrador Mix.
Nach seinem Tod, brauchten sie zweieinhalb Jahre bis sie sich entschlossen einen Riesenschnauzer bei sich aufzunehmen.
Sie mussten einen Sachkundenachweis erbringen, ist jetzt gut ein Jahr her.
Gruß Reiner
Wendell Borton
23.06.2009, 07:57
Andi, tu du mal nich die neuen verjagen.
Besonders nicht, wenn es bisher kein einziges Thema zum Sachkundetest im Forum gibt, und der Test auch nicht im Landeshundegesetz NRW aufgeführt ist :blink:
O.K.
Dann nochmal besser verständlich, warum ich so reagiere.
Der Threadsteller fragte keinesfalls nach dem Sachkundenachweis, weil er gedenkt, sich einen Ridgeback "zuzulegen", sondern weil er es bereits getan hat.
Ich kaufe mir also ein Lebewesen für, na sagen wir mal 1500€, monatlich verschlingt das Hundchen (billiges) Futter für 30€. Dazu Haftpflichtversicherung (günstig, 60€ im Jahr). Steuern (auch günstig, 60€ im Jahr). Tierarztkosten (wenn der Hund gesund ist), sagen wir mal 150€ im Jahr.
Macht in 10 Jahren (hoffen wir aber mal, dass Hundi älter wird) in der Summe wieviel?
Minimum 7800€. Für ein Lebewesen.
Weiß man da nicht vorher ob man einen Sachkundenachweis benötigt?
http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/gesetze-verordnungen-vorschriften/28700-sachkundenachweiss.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/gesetze-verordnungen-vorschriften/26827-sachkundenachweis.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/gesetze-verordnungen-vorschriften/22199-sachkundepruefung.html
Und natürlich ist unter §11 (Große Hunde), Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW expliziert von einem Sachkundenachweis die Rede.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
RedHotChilliPepper
23.06.2009, 09:06
Dann bräuchte ich also auch einen Sachkundenachweis.
Hätte mich die Stadt Hennef nicht darauf aufmerksam machen müssen? Danach hat mich nämlich niemand gefragt, als wir Loona angemeldet haben :confused:.
Wendell Borton
23.06.2009, 09:18
Si tacuisses, philosophus mansisses.
Und ich hab immer gezweifelt, wenn Vati sagte Latein kannste immer brauchen......
Hallo,
ich hoffe nicht, dass ich jetzt gegen irgendwelches Copyright verstoße, aber der link ging irgendwie nicht. Kann ja auch sein, dass es für die meisten NRWraner ein alter Hut ist.
Aus dem Tasso-Newsletter:
Wie die Hannoverische Zeitung am 11. Mai 2009 mitteilte, will der Landtag in Niedersachsen im August über ein neues Hundegesetz abstimmen. Dem Gesetzesvorhaben war ein bedauerlicher Beißvorfall vorausgegangen, bei dem 2 Mädchen durch einen Rottweiler verletzt wurden. Die neue Regelung, die Maulkorb- und Leinenzwang ebenso vorsieht wie Wesenstests, beträfe – und das ist neu - alle Hunde, ganz gleich welcher Rasse, ab einer Schulterhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 Kilogramm. „Die Verlagerung von der Rasse hin zur Größe eines Hundes als Bemessungsgrundlage für dessen Gefährlichkeit wird der Realität auch nicht gerecht werden“, schätzt Philip McCreight von TASSO das Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung ein.
Fällt dann die Prüfung der Leinenhalter ganz weg? Darf mein Hund bei der Durchreise dann nur noch mit Maulkorb Pipi machen?
Sybille
Wendell Borton
23.06.2009, 09:55
Liebe Sybille,
der Entwurf ist schon lange überholt. Das ist nicht der nueste Stand.
Feli kann sicher mehr dazu sagen.
Andi, das war es ja (dein Post #9), was ich meinte.
Daani, nein, die Stadt hätte dich nicht aufmerksam machen müssen.
Bzw. ich denke, auf der Internetseite deiner Stadt wirst du auch nachlesen können, deß der Hund dem OA zu melden ist.
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist was ganz anderes als die Meldung beim OA.
Ich wurde z.B. nicht vom OA gefragt, ob der Hund zur Steuer gemeldet ist.
Wir haben ein Gesetz, für jeden nachzulesen, in dem genau und verständlich steht, welche Pflichten man zu erfüllen hat.
LG
Tina
Sibilla Teichert
23.06.2009, 10:14
Andi, tu du mal nich die neuen verjagen.
Besonders nicht, wenn es bisher kein einziges Thema zum Sachkundetest im Forum gibt, und der Test auch nicht im Landeshundegesetz NRW aufgeführt ist :blink:
Franz, stimmt. Der Test muß nicht unbedingt sein. Du musst den vorherigen großen Hund, soweit ich weiß, mindestens nachweislich 3 Jahre lang gehabt haben, um vom Test befreit zu sein.
LG
Tina
3 Jahre lang gehabt haben reicht immer noch nicht. In den 3 letzten Jahren darf man auch keinen Ärger mit dem Ordnungsamt wegen dieses Hundes gehabt haben.
Es wäre ein leichtes wenn man diesen Hinweis bezüglich des Sachkundenachweises und das man den Hund beim OA anmelden muß mit dem Faltblättchen vom Finanzamt bekäme.
Aber unkompliziert ist ja nicht automatisch gut.:blink:
Landeshundegesetz kannst Du Dir natürlich schön runterladen. WENN DU EINEN PC HAST! Ist das auch Pflicht wenn man sich einen Hund anschaffst?
NS die neuste Antragsformulierung fürs Gesetz:
Antrag
Öffentliche Sicherheit gewährleisten - Hundegesetz
verschärfen!
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
. Der Landtag stellt fest:
Das zurzeit geltende „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“ er-füllt nicht den Zweck,
die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und
möglichen Gefahren vorsorgend entgegen-zuwirken. Es kommt erst zum Zuge, wenn ein Hund „auffällig“ geworden ist.
Die Folge sind schwere Bissverletzungen, in Einzelfällen mit Todesfolge.
Die Landesregierung handelt fahrlässig, da sie bereits im letzten Jahr nach gefährlichen Beißattacken von Hunden
Gesetzesänderungen angekündigt, aber nicht ausgeführt hat. In al-len anderen Bundesländern gelten wesentlich schärfere
und höhere gesetzliche Regelungen, um Gefahren, die von aggressiven Hunden ausgehen,
für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden bzw. ihnen vorzubeugen.
Der/die Hundehalter/in trägt die Verantwortung für die Erziehung des Hundes und geht damit auch
die Verpflichtung ein, dass sein/ihr Tier keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt.
Die Voraussetzungen für das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunden müssen verschärft werden.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Unverzüglich eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes vorzunehmen, mit dem Ziel,
die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren
abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.
2. Für alle Hunderassen die Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung
durch einen Mikrochip verbindlich festzulegen.
3. Eine Festlegung gefährlicher Hunderassen (Rasseliste) vorzunehmen. Dafür sollten die vorhandenen Daten,
Beißstatistiken der anderen Bundesländer, herangezogen werden.
4. Das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunderassen (Beantragung der Erlaubnis notwendig)
mit besonderen Auflagen zu versehen. Dazu gehören u. a. Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
5.
Eine eigene Beißstatistik zur Beurteilung und Überprüfung von gefährlichen Hunderassen anzulegen.
S Sich im Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass es zu einer bundesweiten einheitlichen Einstufung
von gefährlichen Hunderassen kommt.
7. Ein Zuchtverbot zu erlassen für Züchtungen von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren.
8. Die Kontrollen über das ordnungsgemäße Halten gefährlicher Hunde zu verschärfen.
Begründung
Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste wurde im Sommer 2000 von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen.
Am 3. Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die komplette Hunderegelung in der Gefahrtierverordnung für nichtig.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haltung von Hunden zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz geregelt werden müsse, ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen nicht vor.
Kurz danach wurde von der SPD-Landesregierung das Niedersächsische Hundegesetz - mit Rasseliste - eingebracht
und beschlossen. Nach dem Regierungswechsel hatte es die CDU/FDP-Landesregierung sehr eilig und
änderte das Hundegesetz, die Rasseliste entfiel. Das Ergebnis: In Niedersachsen gilt ein Hund erst dann als gefährlich,
wenn er durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist, in der Regel ist das erst bei schweren Bissverletzungen der Fall.
Für die verletzten Menschen ist es dann zu spät.
14 Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren
Gefährlichkeit vermutet wird. Für einen solchen „Listenhund“ gelten in den Bun-desländern unterschiedliche Regelungen.
Die rassespezifischen Sonderregeln umfassen unter an-derem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht,
Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Sachkundenachweis und Haltungsverbot. Nur Thüringen und
Niedersachsen führen keine Rasseliste. Die 14 Bundesländer mit Rasseliste vertreten den Standpunkt,
mit der Auflistung von Hunderassen würden gefährliche Hunde besser kontrollierbar und die Sicherheit vor Hundeangriffen würde erhöht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die sogenannte Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 besagt allerdings auch,
dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten muss. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine Beißstatistik zu führen.
Wird dabei die prognosti-sche Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde nicht bestätigt,
muss die Rasseliste den neuen Erkenntnissen angepasst werden.
Halter von Listenhunden müssen sich vor Reisen in andere Bundesländer über die geltende Rechtslage informieren.
Eine unübersichtliche Situation besteht auch bei den Hundehalter-Haftpflichtversicherungen.
Auch dort gibt es zum Teil Rasselisten, bestimmte Hunderassen werden von einigen Versicherungen überhaupt nicht aufgenommen.
Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den Hundehalter gelegt werden. Viele Beißattacken entstehen durch Unfähigkeit,
falsches Verhalten, falsche Erziehung, mangelnde Eignung und Sachkundewissen der Hundehalter.
Die Erteilung der Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes muss mit hohen Befähigungsnachweisen
verbunden werden. Es ist festzustellen, dass auch bei großen Hunden besondere Sachkunde und
Befähigungsnachweise notwendig sind. Nordrhein-Westfalen hat entsprechende gesetzliche Regelungen
für große Hunde im Hundegesetz aufgenommen.
Wolfgang Jüttner Fraktionsvorsitzender (Ausgegeben am 10.06.2009)
Wendell Borton
23.06.2009, 10:25
Andi, das war es ja (dein Post #9), was ich meinte.
Und ich doof hab die Ironie nicht verstanden...
Sybilla, wo bekommt man denn alle anderen Gesetze, an die man sich halten muss, wenn man keinen PC hat?
Ich habe keinen PC, daher wußte ich nicht, dass ich einen Autoführerschein benötige.
Ich habe keinen PC. Ich wußte nicht, dass ich meinem Nachbarn nichts auf die Mütze geben darf.
Usw, usw...
Was hat das Finanzamt mit dem OA zu tun?
Wenn du ein Auto kaufst (sorry, nochmal das Beispiel), fragt auch keiner nach dem Führerschein.
Sibilla Teichert
23.06.2009, 10:31
Andy:rolleyes:, ich weiß daß OA und Finanzamt nichts miteinander zu tun haben. Aber um dem Ersthundehalter das Leben zu erleichtern wäre ein kleiner Tip auf dem dämlichen unnützen Faltblättchen hilfreich.
Ich kann 10 Autos kaufen und brauche dafür auch keinen Führerschein! Also warum sollte man mich fragen?
Pro-Hund
23.06.2009, 10:40
NS die neuste Antragsformulierung fürs Gesetz:
Antrag
Öffentliche Sicherheit gewährleisten - Hundegesetz
verschärfen!
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
. Der Landtag stellt fest:
Das zurzeit geltende „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“ er-füllt nicht den Zweck,
die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und
möglichen Gefahren vorsorgend entgegen-zuwirken. Es kommt erst zum Zuge, wenn ein Hund „auffällig“ geworden ist.
Die Folge sind schwere Bissverletzungen, in Einzelfällen mit Todesfolge.
Die Landesregierung handelt fahrlässig, da sie bereits im letzten Jahr nach gefährlichen Beißattacken von Hunden
Gesetzesänderungen angekündigt, aber nicht ausgeführt hat. In al-len anderen Bundesländern gelten wesentlich schärfere
und höhere gesetzliche Regelungen, um Gefahren, die von aggressiven Hunden ausgehen,
für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden bzw. ihnen vorzubeugen.
Der/die Hundehalter/in trägt die Verantwortung für die Erziehung des Hundes und geht damit auch
die Verpflichtung ein, dass sein/ihr Tier keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt.
Die Voraussetzungen für das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunden müssen verschärft werden.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Unverzüglich eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes vorzunehmen, mit dem Ziel,
die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren
abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.
2. Für alle Hunderassen die Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung
durch einen Mikrochip verbindlich festzulegen.
3. Eine Festlegung gefährlicher Hunderassen (Rasseliste) vorzunehmen. Dafür sollten die vorhandenen Daten,
Beißstatistiken der anderen Bundesländer, herangezogen werden.
4. Das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunderassen (Beantragung der Erlaubnis notwendig)
mit besonderen Auflagen zu versehen. Dazu gehören u. a. Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
5.
Eine eigene Beißstatistik zur Beurteilung und Überprüfung von gefährlichen Hunderassen anzulegen.
S Sich im Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass es zu einer bundesweiten einheitlichen Einstufung
von gefährlichen Hunderassen kommt.
7. Ein Zuchtverbot zu erlassen für Züchtungen von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren.
8. Die Kontrollen über das ordnungsgemäße Halten gefährlicher Hunde zu verschärfen.
Begründung
Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste wurde im Sommer 2000 von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen.
Am 3. Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die komplette Hunderegelung in der Gefahrtierverordnung für nichtig.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haltung von Hunden zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz geregelt werden müsse, ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen nicht vor.
Kurz danach wurde von der SPD-Landesregierung das Niedersächsische Hundegesetz - mit Rasseliste - eingebracht
und beschlossen. Nach dem Regierungswechsel hatte es die CDU/FDP-Landesregierung sehr eilig und
änderte das Hundegesetz, die Rasseliste entfiel. Das Ergebnis: In Niedersachsen gilt ein Hund erst dann als gefährlich,
wenn er durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist, in der Regel ist das erst bei schweren Bissverletzungen der Fall.
Für die verletzten Menschen ist es dann zu spät.
14 Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren
Gefährlichkeit vermutet wird. Für einen solchen „Listenhund“ gelten in den Bun-desländern unterschiedliche Regelungen.
Die rassespezifischen Sonderregeln umfassen unter an-derem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht,
Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Sachkundenachweis und Haltungsverbot. Nur Thüringen und
Niedersachsen führen keine Rasseliste. Die 14 Bundesländer mit Rasseliste vertreten den Standpunkt,
mit der Auflistung von Hunderassen würden gefährliche Hunde besser kontrollierbar und die Sicherheit vor Hundeangriffen würde erhöht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die sogenannte Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 besagt allerdings auch,
dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten muss. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine Beißstatistik zu führen.
Wird dabei die prognosti-sche Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde nicht bestätigt,
muss die Rasseliste den neuen Erkenntnissen angepasst werden.
Halter von Listenhunden müssen sich vor Reisen in andere Bundesländer über die geltende Rechtslage informieren.
Eine unübersichtliche Situation besteht auch bei den Hundehalter-Haftpflichtversicherungen.
Auch dort gibt es zum Teil Rasselisten, bestimmte Hunderassen werden von einigen Versicherungen überhaupt nicht aufgenommen.
Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den Hundehalter gelegt werden. Viele Beißattacken entstehen durch Unfähigkeit,
falsches Verhalten, falsche Erziehung, mangelnde Eignung und Sachkundewissen der Hundehalter.
Die Erteilung der Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes muss mit hohen Befähigungsnachweisen
verbunden werden. Es ist festzustellen, dass auch bei großen Hunden besondere Sachkunde und
Befähigungsnachweise notwendig sind. Nordrhein-Westfalen hat entsprechende gesetzliche Regelungen
für große Hunde im Hundegesetz aufgenommen.
Wolfgang Jüttner Fraktionsvorsitzender (Ausgegeben am 10.06.2009)
Ich verstehe den Antrieb
Ich verstehe das Problem
Ich verstehe den Nutzen (auch wenn er eher theoretischer Natur ist)
Ich verstehe die Dringlichkeit
Aber:
Ich verstehe nicht wie man dieses Problem wirklich in den Griff bekommen will. Natürlich würde ich es Begrüßen einheitliche Regelungen für Deutschland zu haben. Natürlich wäre auch mir wohler, wenn ich wüsste das potientiell gefährliche Hunde "gesichert" sind.
Nur, woran erkenne ich einen gefährlichen Hund der noch NICHT übergriffig (und hier meine ich zu Menschen) geworden ist?
Nur weil er wie oben hervorgehoben auch groß ist? Oder weil er einer bestimmten Rasse zugehörig ist? Wohl kaum.
Eine LHV macht für mich nur Sinn, wenn man nach verschiedenen Faktoren vorgeht:
Alle Hunde sind gleich, unabhängig von Rasse, Größe oder Geschlecht
Alle Halter sind gleich zu behandeln: Sachkundenachweis, Führungszeugniss, Hundeführerschein
Aufffällige Hunde sind zu je nach schwere des Vorfalls zu sichern - ähnlich einer Nachschulung beim Autoführerschein hier eine Nachschulung für die Halter.
Besonders schwerwiegende Fälle verlieren die Zulassung.
Alle sind gleich, Sicherheit erhöht. Rücksichtnahme auf die "nicht Hundeirren" ist auch gewährleistet.
Leider haben wir zu lange gezeigt das es ohne staatliche Reglementierung nicht funktioniert...
pete23021972
23.06.2009, 10:44
uli, du hast fast sogar recht aber ohne pc weiß man von der gleichheit ja nichts.
pete
claudia2006
23.06.2009, 11:05
Guten Morgen...
in der Hoffung, dass ich nicht auch noch einen auf den rüssel bekomme. Iceman hat sich vielleicht nicht so recht ausgedrückt. auf jeden fall ist er hier im forum, dass spricht doch für ihn. ich habe meinen Sachkundnachweis mit der Begleithundeprüfung gemacht, Bonnie war da bereits 1.5 jahre alt. Mein TA meinte, ich könnte den nachweis mal eben machen, fehler würden wir kurz besprechen, aber durchfallen, nein. Das finde ich traurig. Sch... auf den nachweis, alles nur geldschneiderei... Richtig wäre meiner meinung, wenn ich in den besitz eines hundes komme, sollte pflicht sein, die hundeschule zu drücken...
vlg
Claudia + Bonnie
Wendell Borton
23.06.2009, 11:07
Richtig wäre meiner meinung, wenn ich in den besitz eines hundes komme, sollte pflicht sein, die hundeschule zu drücken...
...welche?
Alle Hunde sind gleich, unabhängig von Rasse, Größe oder Geschlecht
Alle Halter sind gleich zu behandeln: Sachkundenachweis, Führungszeugniss, Hundeführerschein
So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
(Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)
... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)
Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.
Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...
LG
Tina
Pro-Hund
23.06.2009, 11:22
So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
(Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)
... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)
Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.
Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...
LG
Tina
wieso? jetzt darf auch jeder den Hund haben den er haben will.
Und über die regelung der "auffälligkeit" filtere ich die heraus die mist bauen. Ich will, ähnlich wie beim Auto, niemanden vorschreiben welches er zu nehmen hat. Nur wie er sich damit in der Öffentlichkeit zu verhalten hat.
claudia2006
23.06.2009, 11:26
...welche?
nächste gute frage. leider gibt es auch hier viele, die nichts taugen.
Wenn ich das richtig verstanden habe.
:(
So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
(Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)
... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)
Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.
Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...
LG
Tina
Hallo Tina,
früher hätte ich Dir hier zugestimmt - bis ich die zerbissenen Gesichter der beiden Kinder gesehen habe, die von Jagdterriern angefallen wurden. Die beiden Jagdterrier (nicht in Jägerhand) waren im Freilauf und haben sich auf dem benachbarten Spielplatz über die Kinder hergemacht - sie werden ein Leben lang entstellt sein, einer hat das Augenlicht eingebüßt!
Lg,
Steffi mit Xelina, Luna und dem Pepper
Nochmal zur ursprünglichen Frage zum Sachkundenachweis - ich hab mir gerade nochmal die Anmeldung zur Hundesteuer (Stadtverwaltung, nicht OA) durchgelesen.
Im unteren Bereich befindet sich ein eingerahmter Hinweis, der u.a. auf die Meldung beim OA hinweist.
Ich weiß ob andere Städte dies auch vermerken, aber manchmal wäre es besser, sich Schreiben von oben bis unten vollständig durchzulesen.
LG
Tina
Sibilla Teichert
23.06.2009, 11:41
Tina,
Essen machts dann wohl. Finde ich gut. Meinen Düsseldorfer habe ich mir auch noch mal angesehen, da gibt es keinen Hinweis.
Für mich macht die Größe keinen Unterschied,
aus zwei völlig subjektiven Gründen:
es waren zwei Yorkies, die meinen Sohn und seine Kollegen, alle im
Kindergartenalter, auf dem Spielplatz mit anspringen und kläffen tyrannisiert haben, bis die Kids sich auf den Rutschenturm "retten"
konnten
es war ein Dackel, der ihn in den Oberschenkel zwickte - indem der
Hund sich losriss, als mein Sohn vorbeirollerte
Beide Male körperlich "glimpflich" abgegangen, außer dass Sohnie noch lange eine Höllenangst vor Kleinhunden hatte.
Ich würde mir auch durchaus zutrauen, einen biestigen Papillon in
die Schranken zu weisen ;-)..für Kinder kann so eine Begegnung übelst ausgehen, auch ohne, dass der Hund beisst.
So oder so frage ich mich allerdings, wer denn wie die pers. Eignung
überprüfen bzw. feststellen will?
ara
Bollerkopp
23.06.2009, 12:17
Wo hast Du denn Deinen Hund her?
Hat der Züchter Dich nicht über die Haltung eines RR informiert?
Oder zieht Ihr erst nach NRW?
Zum Thema Gleichheit..
Nachbarn haben eine kleine Terrier-Dackel-Mix-Dame, die von den Kindern (so zwischen 7 und 9 Jahren) durch die Gegend geschliffen wird.
Bis sie mal in unserem Garten landeten und der Hund sich in einen Rauschzustand buddelte. Die Kids wollte den Hund wieder mit nehmen, dieser biss aber um sich wie ein Berserker.
Ich hab das kleine Etwas zur Räson bringen können und den Kindern und Eltern eine klare Ansage gemacht.
Ohne Erfolg, gestern zerrten die Kids wieder das arme Tier durch die Gegend.
Meiner Meinung nach gehören keine Unterschiede gemacht.
Zum Wohle der Hunde und der Umwelt.
Gruß Regine
Tina,
Essen machts dann wohl. Finde ich gut. Meinen Düsseldorfer habe ich mir auch noch mal angesehen, da gibt es keinen Hinweis.
Also im Düsseldorfer PDF-formular gibt es den Hinweis auch
Zusatz
Die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens
20 kg erreichen, sowie von Hunden, die unter § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG NRW)
fallen, ist zusätzlich gemäß § 11 LHundG NRW der Ordnungsbehörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf) anzuzeigen.
Fragen zum Landeshundegesetz richten Sie bitte an das Ordnungsamt unter Telefon
pete23021972
23.06.2009, 14:00
also, ich erwarte von jemanden, der sich einen hund zulegt ein mindestmaß an interesse. dies äußert sich in hinterfragen gewisser umstände.
wer sich nur wenige mi nuten mit dem thema beschäftigt, der gelangt zu den antworten oder zumindest zu den richtigen fragen. und zwar vor anschaffung.
eine frage wie, wir haben jetzt und brauchen wir offenbart mangelndes interesse. bei der anschaffung eins autos wäre das nicht passiert.
jetzt schimpft ruhig.
pete
Wendell Borton
23.06.2009, 14:07
jetzt schimpft ruhig.
Gibt es keinen Grund zu. Siehe Beitrag #10.
Sibilla Teichert
23.06.2009, 16:02
Also im Düsseldorfer PDF-formular gibt es den Hinweis auch
Und das bekommen Menschen ohne PC dann per Post? ICH habe es per Post nicht bekommen.
Einen Steuerbescheid, ein Faltblatt dazu und sonst eben nichts. Sagte ich bereits.
Bollerkopp
23.06.2009, 16:56
Sagt nicht normalerweise das OA was man braucht wenn man da hinlatscht und Hund anmelden will?
pete23021972
23.06.2009, 19:01
nein regine, die sagen das ncht nur, die verlangen sogar, dass du es vorlegst. wer aber nicht wissen will, dass er neben der fiskalischen anmeldung noch eine ordnungsrechtliche tätigen muss, der wird das aus versehen unterlasen wollen.
auch das würde man bei vorhandensein des erforderlichen mindestmaßes an interesse erfahren.
pete
Ok Sibilla, wenn man das rein auf dem postalischen Weg macht und das Formular anders aussieht als das PDF-Formular, ist das natürlich blöde.
Aber der Fragensteller verfügt ja scheinbar über einen Internetanschluß oder kann zumindest ab und zu das Internet nutzen.
LG
Tina
Claudia05021974
23.06.2009, 20:20
ich vergleiche auch nochmal hundehaltung mit dem kraftverkehr:
nicht nur, dass gewisse rassen nicht nur die sachkunde (im übrigen beim OA selbst abzulegen, weder durch andere stellen, noch durch vorbesitz eines großen hundes automatisch festgestellte sachkunde möglich), sondern auch noch die volljährigkeit und eine "praktische prüfung" im gespann hund-hundeführer notwendig.
beim autofahren gibt es sowas nicht. der 18 jährige fahranfänger darf sich in ne rennsemmel setzen und alles plattfahren.
motorradfahren ist da stärker reglementiert...allerdings dürfen "alte" menschen, also die über 25 jährigen wiederum "offen" (also ohne leistungsbeschränkung) fahren.
nutzlose reglementierung, sinnvolle beschränkung, nicht zu ende gedacht, wie auch immer....es sind regeln, die man vorher (also vor anschaffung und anschließender "verwendung" in erfahrung zu bringen hat. und zwar eigenständig! (ich kann doch kein amt oder faltblatt oder züchter oder...oder...oder für meine uninformiertheit verantwortlich machen :O )
macht man das nicht, kann einem die neuanschaffung ganz schnell abgenommen ---hier wohl nicht, aber im schlimmstenfall hieße das tierheim--- (oder stillgelegt )werden. strafen können darüber hinaus folgen. auch wieder mehrere institutionen, mit denen man sich dann auseinander setzen muss :D
...blöde regelung oder nicht, es gibt sie und man hat die pflicht sich darum zu kümmern, dass sie erfüllt werden (vor allem dem tier gegenüber!).
JA, du brauchst einen sachkundenachweis und musst dem ordnungsamt melden, dass bei dir ein großer hund lebt.
@ich weiß nicht, wers geschrieben hat mit der huschu: was ein quatsch. ...nicht böse gemeint! ...hundeschule besuchen als "pficht" zu verlangen macht nur dann sinn, wenn diese einen gewissen "standard" erfüllt. huschu darf sich jeder und alles nennen. das bedarf keiner ausbildung, qualifikation oder sonstwas, also kann man dies auch nicht verpflichtend auferlegen.
ich stimme dir aber insoweit zu, dass es soetwas wie einen "hunde-erziehungs-führerschein" geben sollte......ebenso wie einen "eltern-befähigungs-nachweis", bevor man kinder in die welt setzt (andernfalls sollte man eine art "familienhilfe" zur seite gestellt bekommen - verordnet!).
....aber das ist wunschdenken.
PS: herzlich willkommen, iceman :)
Angela mit Azizi
25.06.2009, 11:41
Hallo Zusammen,
als wir im Jahr 2001 uns dafür entschieden hatten, unseren Haushalt um eine Ridgeback-Welpette zu bereichern, wurden wir damals von der Züchterin (gell, Feli :blink: ) auf den Sachkundenachweis hingewiesen und wenn ich mich noch richtig erinnere, haben wir den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung vor der Welpenabgabe ihr sogar auch vorgelegt. Denn Azizi war der erste Hund, der auf unseren Namen angemeldet wurde, so dass wir die geforderten 3 Jahre Hundeerfahrung offiziell nicht vorweisen konnten.
Ich denke mal, dass diese Beratung, die wir von Feli bekommen hatten, auch von jedem anderen Züchter zu leisten ist, egal ob VDH oder nicht.
Viele Grüße
Angela
pete23021972
25.06.2009, 12:42
[QUOTE=Angela mit Azizi;334479...
Ich denke mal, dass diese Beratung, die wir von Feli bekommen hatten, auch von jedem anderen Züchter zu leisten ist, egal ob VDH oder nicht.
Viele Grüße
Angela[/QUOTE]
also, erstens, was eine feli kann kann nur eine feli.
und zweitens, ne nichtvdhnicht feli kann es chon mal doppelt gar nicht!
pete
Isi und Ronja
27.06.2009, 01:36
O.K.
Dann nochmal besser verständlich, warum ich so reagiere.
Der Threadsteller fragte keinesfalls nach dem Sachkundenachweis, weil er gedenkt, sich einen Ridgeback "zuzulegen", sondern weil er es bereits getan hat.
Ich kaufe mir also ein Lebewesen für, na sagen wir mal 1500€, monatlich verschlingt das Hundchen (billiges) Futter für 30€. Dazu Haftpflichtversicherung (günstig, 60€ im Jahr). Steuern (auch günstig, 60€ im Jahr). Tierarztkosten (wenn der Hund gesund ist), sagen wir mal 150€ im Jahr.
Macht in 10 Jahren (hoffen wir aber mal, dass Hundi älter wird) in der Summe wieviel?
Minimum 7800€. Für ein Lebewesen.
Weiß man da nicht vorher ob man einen Sachkundenachweis benötigt?
http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/gesetze-verordnungen-vorschriften/28700-sachkundenachweiss.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/gesetze-verordnungen-vorschriften/26827-sachkundenachweis.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/gesetze-verordnungen-vorschriften/22199-sachkundepruefung.html
Und natürlich ist unter §11 (Große Hunde), Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW expliziert von einem Sachkundenachweis die Rede.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
Steuern in Köln 156 Euro....
LG Isi
Isi und Ronja
27.06.2009, 01:49
also...
Ich habe einige Zeit fürs OA in Köln gearbeitet...
Das Finanzamt hat nichts mit den Hundesteuern zu tun, die Hundesteuer wird an die Stadtkasse überwiesen.
Du brauchst in NRW um einen Hund anzumelden, der unter die 40/20 Regelung fällt einen Sachkundenachweis, Haftpflichtbescheinigung und den Nachweis, dass der Hund gechipt ist, zudem muß die Person, die den Hund anmeldet 18. Jahre sein..
Der Sachkundeausweis erübrigt sich, wenn man die Haltung eines 40/20-Hundes seit mindestens drei Jahren nachweisen kann (Nachweis durch Steuerbelege, Bescheinigungen des Tierarztes) und es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlichen erfassten Vorkommnissen gekommen ist.
Die Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und erhebt jedes Rathaus für sich selbst.
Aber keine Panik, ich habe noch nie jemanden gesehen, der den Sachkundenachweis nicht geschafft hat, im Internet sind die Fargen zum Üben.
In Köln hätte der Beamte OHNE Sachkundenachweis den Hund nicht gemeldet und Dich aufmerksam gemacht, das unterlagen fehlen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du in Hennef "Glück" hattest und auf einen Beamten gestoßen bist, der beide Augen geschlossen hatte...
LG Isi
Isi und Ronja
27.06.2009, 01:59
siehst du hier CSS2HTML: f325e_508id (http://www.linkformserver.de/getForm.asp?formname=f325e_508id.xft&PLZ=5377300&ID1=&ID2=&ID3=&Email=)
RedHotChilliPepper
27.06.2009, 08:36
Ich kann mir gut vorstellen, dass Du in Hennef "Glück" hattest und auf einen Beamten gestoßen bist, der beide Augen geschlossen hatte...
Meinst Du mich? Es könnte aber auch sein dass wir nicht angesprochen wurden oder keine Aufforderung bekommen haben weil wir (bzw. mein Freund auf den Loona läuft) 13 Jahre einen kleinen Münsterländer hatten, die sind ja so um die 52-56 cm.
Hi Daani,
das ist relativ egal. Vorerige Hundehaltung hat (eigentlich) nur zur Folge, daß der Test nicht gemacht werden muß. Die Anmeldung beim OA muß trotzdem erfolgen und du bekommst trotzdem das gelbe Kärtchen, daß du mit dir rumschleppen muß.
Wenn die Nachweise zur vorherigen Hundehaltung vorliegen, ruf doch einfach beim Amt an und lass dir die Anmeldung zuschicken.
Dann bist du zumindest auf der sicheren Seite, falls mal einer das Kärtchen vom OA sehen will.
Noch ein Spontaneinfall als Frage:
Das gelbe Kärtchen - muß ich das eigentlich immer dabei haben, oder ist es wie mit dem Personalausweis. Besitzen ja, dauernt bei sich haben nein.
LG
Tina
Waldmaus
27.06.2009, 10:55
Oh Mann, haben wirs hier im Süden der Republik gut!!!
Hund bei Gemeinde anmelden, Hundesteuer zahlen, 80 Euro im Jahr und gut ists....
Waldmaus
Oh Mann, haben wirs hier im Süden der Republik gut!!!Hund bei Gemeinde anmelden, Hundesteuer zahlen, 80 Euro im Jahr und gut ists....
Das ist hier NOCH besser: Hund bei Gemeinde anmelden, Hundesteuer zahlen, 25 Euro im Jahr und gut ists....
Na ja, hier ist es doch auch ganz gut - Hund bei der Stadt anmelden, Sachkundetest machen, Hund beim OA melden und jährlich 141 Euro für einen Hund zahlen. Für zwei Hunde wird es auch nur unwesentlich teurer (171 pro Hund)
Ist hier halt ein teures (aber schönes) Hobby
RedHotChilliPepper
27.06.2009, 11:18
Die Anmeldung beim OA muß trotzdem erfolgen und du bekommst trotzdem das gelbe Kärtchen, daß du mit dir rumschleppen muß.
Weiß jemand welche Konsequenzen erfolgen (könnten), wenn der Hund nicht beim OA angemeldet wird?
http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
Daani: Lesen, nachdenken, verstehen, HANDELN!
Meine Güte! Nimmst Du Deine Mahlzeiten auch nur vorgekaut ein?
Tina
pete23021972
27.06.2009, 11:24
Hi Daani,
das ist relativ egal. Vorerige Hundehaltung hat (eigentlich) nur zur Folge, daß der Test nicht gemacht werden muß. Die Anmeldung beim OA muß trotzdem erfolgen und du bekommst trotzdem das gelbe Kärtchen, daß du mit dir rumschleppen muß.
Wenn die Nachweise zur vorherigen Hundehaltung vorliegen, ruf doch einfach beim Amt an und lass dir die Anmeldung zuschicken.
Dann bist du zumindest auf der sicheren Seite, falls mal einer das Kärtchen vom OA sehen will.
Noch ein Spontaneinfall als Frage:
Das gelbe Kärtchen - muß ich das eigentlich immer dabei haben, oder ist es wie mit dem Personalausweis. Besitzen ja, dauernt bei sich haben nein.
LG
Tina
also zunächst einmal eine kleiner exkurs.
sachkundig ist in der regel der, der seine sachkunde nachgewiesen hat. meistens per sachkundenachweis, gelegentlich auch per sondertatbestand. für den rr genügt der nachweis der sachkunde beim von der tierärztekammer zugelassenen ta. weiter wird sachkunde vermutet unter folgender voraussetzung:
Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr
als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich
erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
es bedarf also mehrere voraussetzungen. die haltung mindestens eines großen hundes für mindestens drei jahre, die ordnungsbehördliche unauffälligkeit und die schriftliche versicherung dessen bei der behörde.
da liegt dann der knackpunkt. alleine die kenntnis der behörde, das man einen hund hatte genügt nicht, man muss es schriftlich versichern. und ohne diese handel man ordnungswidirg. also, ohne wenn und aber, kurze mitteilung an die behörde und gut ist.
und zum gelben kärtchen kann ich nur folgendes sagen. die anmeldung ist komunal geregelt also in jeder stadt anders. hier in leverkusen gab es zu beginn ein kleines eingeschwißtes papier als ausweis. immer mitzunehmen, klar. das wurde eingestellt, hete gibt es einen mehrseitigen bescheid als halteerlaubnis. diese ist mitzunehmen. dazu auch bei duncan noch der mehrseitige bescheid über die leinen- und maulkorbbefreiung. im prinzip also immer eine kleine akte dabei. geht´s noch? nicht mit mir.
pete
pete23021972
27.06.2009, 11:24
ok, tina war schneller und kürzer. pete kaute wieder vor.
BaerbelT
27.06.2009, 12:46
Mein Gott, wenn ich das so lese, da lobe ich mir doch Niedersachsen. Bei der Stadt anmelden, wegen Hundesteuer, und gut is.
Oh Mann, haben wirs hier im Süden der Republik gut!!!
Hund bei Gemeinde anmelden, Hundesteuer zahlen, 80 Euro im Jahr und gut ists....
Waldmaus
Ja, bei uns 60€ und sonst gar nix...
Es laufen aber genug rum, denen ein Sachkundenachweis und ein Wesenstest für Hundehalter nicht schaden würde...
Sibilla Teichert
27.06.2009, 13:49
Der Sachkundenachweis kostet nur Geld und ist für nichts gut. Die Fragen sind lächerlich. Wer dafür üben muß sollte noch ein bisschen warten und lernen bis er sich dann einen Hund anschafft.
Ist in einer Viertelstunde erledigt und kostet knapp 40 Euro.
Deshalb hab ich ja den Wesenstest für Hundehalter ergänzt... :blink:
pete23021972
27.06.2009, 16:46
Der Sachkundenachweis kostet nur Geld und ist für nichts gut. Die Fragen sind lächerlich. Wer dafür üben muß sollte noch ein bisschen warten und lernen bis er sich dann einen Hund anschafft.
Ist in einer Viertelstunde erledigt und kostet knapp 40 Euro.
sibilla, weißt du, was mich daran stört?
ja, er ist leicht, ja, er ist kostengünstig und ja, jeder hundehalter sollte ihn machen und bestehen.
aber selbst hier im forum finden sich dann hundehalter, welche anderen mit rat und tat zur seite zu stehen versuchen und selbst die grundzüge des rechts zur hundehaltung nicht kennen und somit nicht befolgen. scheinbar ist doch alles viel zu schwer.
pete
Meinst Du mich? Es könnte aber auch sein dass wir nicht angesprochen wurden oder keine Aufforderung bekommen haben weil wir (bzw. mein Freund auf den Loona läuft) 13 Jahre einen kleinen Münsterländer hatten, die sind ja so um die 52-56 cm.
Das wundert mich weil 12 km weiter in Neunkirchen mußte ich ein "Rotes Fomular" ausfüllen um schriftlich niederzulegen das ich 11 Jahre lang einen großen Hund hatte (Labrador-Mix).
Obwohl der alte Hund noch im Register war beim Ordnungsamt.
vg
Der Sachkundenachweis kostet nur Geld und ist für nichts gut. Die Fragen sind lächerlich. Wer dafür üben muß sollte noch ein bisschen warten und lernen bis er sich dann einen Hund anschafft.
Polemisch, ja, aber verkneifen kann ich's mir nicht: Ist hier irgendjemand, der Auto fahren konnte (also sicher und fehlerfrei, oder zumindest fehlerarm), nur weil (und direkt nachdem) er die Führerscheinprüfung bestanden hat?
Ich jedenfalls nicht ... :blink:
LG
Tina
Sibilla Teichert
01.07.2009, 13:26
Tina,
was willst Du damit sagen? Bevor ich weit aushole frage ich lieber erst mal!
Tina,
was willst Du damit sagen? Bevor ich weit aushole frage ich lieber erst mal!
Dass Prüfungen (des Wissens/Könnens) zwar wichtig und richtig sind, dass sie aber immer nur gewisse Minimalkriterien abdecken. Könnerschaft ist dann was anderes.
Das Abitur macht noch keinen Gebildeten, das Unidiplom oder der Gesellenbrief keinen Könner (s)eines Berufs und auch der Führerschein in der Tasche hat mich seinerzeit nicht elegant und souverän einparken lassen.
Der Sachkundenachweis mag uns "pipifax" vorkommen: Aber, ganz ernsthaft: Ich für meinen Teil wäre froh, wenn alle Hundehalter wenigstens das in ihm abgeprüfte Wissen hätten (m.E. scheitert es aber oft schon daran).
"Mehr" darf gerne auch sein, das sollte aber eh mit der Zeit und Erfahrung kommen - wenn man nicht gerade völlig erkenntnis- und erfahrungsresistent ist. :blink:
Klarer?
LG
Tina
Sibilla Teichert
01.07.2009, 13:41
Dann haben wir ja doch die gleiche Meinung.
Ich sagte ja, wer dieses Wissen nicht wenigstens hat sollte keinen Hund haben.
Erst lernen, auch dann ist er nicht perfekt, aber das bisschen Grundwissen sollte doch wenigstens jeder Hundehalter haben.
Und ehrlich, wer sich den Test ansieht und Sorgen hat ihn nicht zu bestehen und dann üben muß! Und schon einen RR führt, hmmmmm.....
Und Iceman, war der Test schwer?
RedHotChilliPepper
02.07.2009, 10:24
Das wundert mich weil 12 km weiter in Neunkirchen mußte ich ein "Rotes Fomular" ausfüllen um schriftlich niederzulegen das ich 11 Jahre lang einen großen Hund hatte (Labrador-Mix).
Obwohl der alte Hund noch im Register war beim Ordnungsamt.
Vielleicht handhaben das die Gemeinden unterschiedlich :confused:
Neunkirchen-Seelscheid gehört doch zu Much und nicht zu Hennef, oder?
pete23021972
02.07.2009, 10:39
daaaaanieeee, ja, die gemeinden machen vieles, sehr vieles unterschiedlich. nicht selten widersprechen sie sich dabei. aber, und das ist zu beachten, das höherrangige gesetz stellt ansprüche, welche in allen gemeinden gelten. diese sind auch für dich und deine gemeinde verbindlich.
folge mal tinas link lies das gesetz und dann komm wieder. wenn dann fragen oder unklarheiten auftreten, helfe ich gerne.
pete
RedHotChilliPepper
02.07.2009, 10:42
jawohl, sir *salutier* :rolleyes:
Daani, schau mal hier: Stadt Hennef - Aktuelle Infos aus Rathaus und Stadtverwaltung (http://www.hennef.de/magazin/artikel.php?artikel=751&menuid=116)
Rhein Sieg TV - Beiträge - Archiv- Was Hundehalter in Hennef wissen sollten (http://www.rhein-sieg-tv.de/beitraege___archiv/Was_Hundehalter_in_Hennef_wissen_sollten-1368.html)
Wenn Du einen Hund führst ohne den erforderlichen Sachkundenachweis zu haben, dann begehst Du womöglich eine Ordnungswidrigkeit und es könnte passieren, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
P.S.: Eigentlich bist doch Du die Google-Queen :cool:
RedHotChilliPepper
02.07.2009, 11:09
P.S.: Eigentlich bist doch Du die Google-Queen :cool:
Das stimmt, aber manchmal gibt es Tage, da lasse ich anderen tatsächlich mal den Vortritt :D
Vielleicht handhaben das die Gemeinden unterschiedlich
Neunkirchen-Seelscheid gehört doch zu Much und nicht zu Hennef, oder?
Neunkirchen-Seelscheid gehört sich selber .Much liegt weiter hinten von Hennef aus gesehen.
Aber sieht wohl wirklich so aus als ob jede Gemeinde das so händelt wie sie Lust hat.:mad:
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