Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu "Hilfe für tragende Hündin! "
Na, da hab ich ja nicht nur geunkt...
Wie immer wünsche ich den Hunden alles Gute und der Ela gute Nerven. Nein, Spenden tu ich nicht und ich sammel und verschick auch nichts. Ich fühl mich nicht verantwortlich für Halter, die ihre läufige Hündin nicht im Griff haben und die Konsequenzen auf andere umwälzen. Ich unterstütz das genausowenig wie arme Welpen aus dem Kofferraum. Und noch weniger unterstütz ich die, die meinten, da vielleicht auch noch Geld rauszuholen.
LG
die hartherzige Susanne, die findet, dass "Not" ein sehr relativer Begriff ist.
Tja, Susanne, so ganz im Grunde sprichst Du mir ja aus der Seele.
Aber was können nun die Hunde dafür?
Ich finde, das ist die Crux an der Sache.
Die müssen es doch nun letzten Endes ausbaden.
Und im Grunde wären wir da schon wieder beim Thema (Zwangs)Kastration angelangt.
Die ausgemergelte Hündin kann nix dafür und die Babys schon gleich gar nicht.....und die sind nunmal allesamt die schwächsten Glieder in der Kette.
Ich wäre da eher für ein sehr sehr sehr lange andauerndes Hundehaltungsverbot und eine richtig schöne, dicke Zahlung an RRiN.
LG, Suse
Na, da hab ich ja nicht nur geunkt...
Wie immer wünsche ich den Hunden alles Gute und der Ela gute Nerven. Nein, Spenden tu ich nicht und ich sammel und verschick auch nichts. Ich fühl mich nicht verantwortlich für Halter, die ihre läufige Hündin nicht im Griff haben und die Konsequenzen auf andere umwälzen. Ich unterstütz das genausowenig wie arme Welpen aus dem Kofferraum. Und noch weniger unterstütz ich die, die meinten, da vielleicht auch noch Geld rauszuholen.
LG
die hartherzige Susanne, die findet, dass "Not" ein sehr relativer Begriff ist.
mhm, ein bißchen kann ich dich verstehen, aber wo zieht man dann die Grenze? Meine 2 Hunde hätten von den Vorbesitzern nie angeschafft werden dürfen. Hätte ich sie nun nicht aufnehmen sollen um Prinzipien durchzusetzen?
nachdenkliche Grüsse Cathy
Ach, Suse - ich geb dir da ja auch durchaus recht - in Teilen... Dir auch, Cathy...
Mich macht sowas einfach sauer. Es kann doch nicht angehen, dass man Eigenverantwortung so abgibt und dafür Leute mit viel Herz und Seele bluten müssen. Und vor allem Hunde drunter leiden müssen.
Mal abgesehen von der ausgemergelten Hündin (die mir unendlich leid tut) - es ist einfach leider genau das Prinzip wie beim Kofferraumkauf. Und das ist die Konsequenz, die ich ziehe. Mir tun die Welpen aus dem polnischen Kofferraum so leid wie die Hündin und ihre Welpen. Und ich gebe trotzdem bei beidem nicht nach. Ich unterstütze keine neue hirnlose Produktion - egal, wie difiziel das Helfen auch sein mag.
Ich bin verständnisvoll bei dem einjährigen Abgabehund - da ging es halt mal schief (nett gesagt). Da unterstütze ich auch gerne, damit besser vermittelt werden kann.
Aber Mutterhündinnen mit Welpen? Geht's noch?
Da ist für mich einfach die absolute Grenze der Verantwortung erreicht.
LG
Susanne
Es stimmt schon, die Grenzen sind schwer zu ziehen. Das sollte auch kein "du pöse-Frau-Post" sein. Trotzdem muss man ganz klar sagen, dass es besser ist die Hunde da jetzt raus zu holen als in ein paar Wochen, wenn sie vielleicht noch mehr "Medizin" bräuchten oder gar keine mehr:(.
Ja, es ist schrecklich. Aber auch der einjährige, abgegebene Hund kommt auf aus einer solchen Situation oder einer ähnlichen, also wo ist genau der Unterschied?..... wenn man den "Zwischenkäufer" überspringt und hoffentlich nun wenigstens die Chance hat die Hunde für immer zu vermitteln, kommt vielleicht doch noch n bissl was Gutes dabei rum.
just my2p
Cathy
Ja, Cathy, ich versteh deine Argumentation.
Dennoch: Mich geht alles in Not an - würde ich dem nachgeben, hätte ich 15 RR aus Kofferräumen. Und es wäre den 15 so ganz nebenbei nicht geholfen. Noch weniger wäre der Mutterhündin im speziellen Fall geholfen.
Ich muss mich selber vor zu großem Herz schützen und Vernunft einschalten. Und die geht halt an der Grausamkeitsgrenze los. Das tut manchmal sehr weh - ist aber der Sache dienlicher und nützlicher als endloses Spenden und Stiften und Mitfühlen und Hirn ausschalten. Die Welt ist nicht heipopei.
Zur Unterscheidung meiner Moral: Ein älterer Nothund bringt seinem Vermehrer, Läufigkeitsdeppen, einmal-Profitgierer oder whatever einfach nix mehr, der ist nicht mehr mit "ach, ist der Welpe niedlich" absetzbar. Meine Moralgrenze macht sich an € (auch prospektiven oder verlorenen) fest. Und Kindchenschenma funzt bei mir nicht (bzw. nur sehr kontrolliert).
LG
Susanne
Prinzipiell finde ich es ja gut, dass man über Sinnhaftigkeit von Hilfe diskutiert und auch wie sinnvoll manche Notorgas eventuell sind.
Nur irgendwie hab ich ein bißchen Bauchschmerzen, wenn man nun alle diejenigen, die helfen, in dem Gefühl zurücklässt eigentlich die Maschinerie noch anzutreiben. Ich kenne RRiN noch nicht so lange, bin mir aber sicher, dass Ela und Birgit und alle anderen Helferlein wohl schon ein Augenmerk darauf haben zu welchen "Bedingungen" geholfen wird. Und derjenige, der mit seiner Hündin eine schnelle Mark machen möchte und RRiN die Arbeit machen lassen möchte, ist bestimmt an der falschen Adresse. Wenn RRiN einspringt, dann sicherlich zu deren Bedingungen und auch nicht blind nur um des Helfens willen.
Bevor das ganze hier ausufert, wäre es doch eine Idee hierzu einen Extra-Fred aufzumachen, oder?
Nfu
Silke
Prinzipiell finde ich es ja gut, dass man über Sinnhaftigkeit von Hilfe diskutiert und auch wie sinnvoll manche Notorgas eventuell sind.
Nur irgendwie hab ich ein bißchen Bauchschmerzen, wenn man nun alle diejenigen, die helfen, in dem Gefühl zurücklässt eigentlich die Maschinerie noch anzutreiben. Ich kenne RRiN noch nicht so lange, bin mir aber sicher, dass Ela und Birgit und alle anderen Helferlein wohl schon ein Augenmerk darauf haben zu welchen "Bedingungen" geholfen wird. Und derjenige, der mit seiner Hündin eine schnelle Mark machen möchte und RRiN die Arbeit machen lassen möchte, ist bestimmt an der falschen Adresse. Wenn RRiN einspringt, dann sicherlich zu deren Bedingungen und auch nicht blind nur um des Helfens willen.
Bevor das ganze hier ausufert, wäre es doch eine Idee hierzu einen Extra-Fred aufzumachen, oder?
Nfu
Silke
*unterschreib*
Mitunterschreib, weil ich die Helfer sehr respektiere und denen keinen Ärger und keine Fehlinterpretationen will. Aber Herz auf, Augen zu und Hirn aus mach ich trotzdem nicht.
Lieber Hamster, könntest du bitte mal wieder separieren?
LG
Susanne
Mitunterschreib, weil ich die Helfer sehr respektiere und denen keinen Ärger und keine Fehlinterpretationen will. Aber Herz auf, Augen zu und Hirn aus mach ich trotzdem nicht.
Lieber Hamster, könntest du bitte mal wieder separieren?
LG
Susanne
och Mensch, dann wäre der Nebensatz doch auch über, ist doch ok, wenn du was nicht willst, aber es machen bestimmt nicht alle Hirn und Augen zu, bissl mehr steht schon dahinter.
Sorry und nu hör ich auf, jedenfalls hier :blink: wir stehen doch eigentlich hinter der gleichen Sache.
Stimmt, Cathy - sorry. Es macht mich einfach sehr emotional und der Herz-Hirn-Kampf ist oft nicht so ganz einfach.
Stimmt, Cathy - sorry. Es macht mich einfach sehr emotional und der Herz-Hirn-Kampf ist oft nicht so ganz einfach.
Ich weiß, sonst hätt ich auch still gehalten:blink:...so und nu is gut wir 2!
Ich kenne RRiN noch nicht so lange, bin mir aber sicher, dass Ela und Birgit und alle anderen Helferlein wohl schon ein Augenmerk darauf haben zu welchen "Bedingungen" geholfen wird. Und derjenige, der mit seiner Hündin eine schnelle Mark machen möchte und RRiN die Arbeit machen lassen möchte, ist bestimmt an der falschen Adresse. Wenn RRiN einspringt, dann sicherlich zu deren Bedingungen und auch nicht blind nur um des Helfens willen.
Ich pick mir nochmal dein Post da es so gut passt und darf noch was ergänzen.
Es ist vielleicht ganz interessant für einige, dass die 1. trächtige Hündin letztendlich nicht übernommen wurde, weil der Besitzer und damit wohl angehende "Züchter" sie plötzlich nach Geburt und Aufzucht der Welpen wieder haben wollte. RRinN hatte dann seine Bedingungen aufgezeigt, da eben solch eine schnelle "Produktion" und Abgabe der Welpen nicht gefördert werden soll. So kam es dann nicht zur Übernahme vor der Geburt der Welpen. "Blind" wird also nicht geholfen.
Zu den Welpen, die nun kommen und besonders zur Mutter wir Ela in den nächsten Tagen sicherlich mehr berichten:).
LG Cathy
Ja, Cathy, ich versteh deine Argumentation.
Dennoch: Mich geht alles in Not an - würde ich dem nachgeben, hätte ich 15 RR aus Kofferräumen. Und es wäre den 15 so ganz nebenbei nicht geholfen. Noch weniger wäre der Mutterhündin im speziellen Fall geholfen.
Ich muss mich selber vor zu großem Herz schützen und Vernunft einschalten. Und die geht halt an der Grausamkeitsgrenze los. Das tut manchmal sehr weh - ist aber der Sache dienlicher und nützlicher als endloses Spenden und Stiften und Mitfühlen und Hirn ausschalten. Die Welt ist nicht heipopei.
Zur Unterscheidung meiner Moral: Ein älterer Nothund bringt seinem Vermehrer, Läufigkeitsdeppen, einmal-Profitgierer oder whatever einfach nix mehr, der ist nicht mehr mit "ach, ist der Welpe niedlich" absetzbar. Meine Moralgrenze macht sich an € (auch prospektiven oder verlorenen) fest. Und Kindchenschenma funzt bei mir nicht (bzw. nur sehr kontrolliert).
LG
Susanne
Susanne,
da bin ich voll und ganz Deiner Meinung!
Auch ich verdanke meinen Dayo einer NotOrga und habe entschieden, daß für mich nur noch ältere Hunde aus derlei Institutionen in Frage kommen. Wenn ich für geeignet gehalten werde, was ich natürlich hoffe.
Ich möchte auch Niemandem zu Nahe treten, der eine andere Sicht der Dinge für sich vertritt und habe Achtung vor all den unermüdlichen Helfern.
Aber ich bin definitiv nicht bereit, die eiskalte Geldgier der 'Produzenten' zu unterstützen. Einen Welpen von einem verantwortungsvollen Züchter zu übernehmen ist eine Sache. Sich angesichts der niedlichen Hundebabies gegen die Vernunft zu entscheiden heißt, das schmutzige Geschäft - das wir alle verurteilen und endlich aus der Welt schaffen möchten - weiterhin zu unterstützen, spielt diesen Gewissenlosen in die Hände.
Man braucht doch nur auf die entsprechenden Seiten zu schauen und zu sehen, wie viele Hunde einfach nicht vermittelt werden können. Der Markt ist überschwemmt, die Tierheime platzen aus allen Nähten. Die Aufnahme tragender Hündinnen und die zu erwartenden 'in Produktion' befindlichen Welpen zu 'Spottpreisen', die noch nicht einmal die Kosten der Tierschützer decken, nimmt den wartenden Tieren doch erst recht alle Chancen.
Und wer kümmert sich dann um sie? Die Pflegestellen, auch wieder Menschen, die mehr geben, als sie jemals zurückbekommen. Dass sie das nicht wirklich erwarten und aufgehen in ihrer Liebe zum Tier, fühlen nur die hilflosen Tiere selbst.
Wenn nicht der Tierschutz selbst Grenzen zieht, wer soll es denn dann tun? Geht es weiter so in Deutschland, werden wir bald die Tötungsstationen vor Ort haben, die wir im Ausland so verurteilen - das ist die grausame Prognose, vor der wir alle unsere Augen verschließen. Aber langfristig leider nicht werden verhindern können.
Ich finde es sehr gut und überaus mutig von Dir, Susanne, dass gerade Du diese Diskussion ausgelöst hast. Es ist endlich mal an der Zeit, darüber zu reden. Laut und deutich. Und genau hier! Angesichts Deiner Herzenswärme und der aus jeder geschriebenen Zeile klingenden Liebe zu den Hunden bist Du eine ernstzunehmende, vernünftige Person, die hoffentlich eine große Lobby hat. Meine Stimme hast Du.
Und wie es scheint, gibt es noch mehr von Menschen, die so denken und das auch sagen. Ich hoffe jedenfalls, dass ein Extra-Thread zu dieser Thematik entsteht und er sollte immer an allererster Stelle lesbar sein, für jeden Gast und moderierten User - damit endlich diese überflüssigen Fragen aufhören, die da lauten:
Ich habe einen RR, wunderschön und total lieb, soll ich züchten?
Mein RR hat nur XY-Papiere, wo kann ich ausstellen und wie erreiche ich eine Zuchterlaubnis?
Ich hoffe, dass hier endlich eine Lawine losgetreten wird, der sich auch alle anerkannten Züchter, die in diesem Forum vertreten sind, anschließen.
Ich bin ja immer noch einer Meinung so grundsätzlich mit Euch...
Nun ist aber immer noch die Frage offen, was machen wir denn nun mit diesen Tieren?
Was ist denn dann Euer konkreter Vorschlag, wie man das Problem in den Griff bekommt, wenn man a) keinesfalls in irgendeiner Form den Hunden helfen sollte und b) die Hunde nun aber da sind?
Knallhart betrachete hieße das dann ja wohl, Hündin und Welpen draufgehen zu lassen.
Und ganz knallhart betrachtet wäre das WOMÖGLICH ein Lösungsansatz.
Aber auch hier ist die Welt nicht heile.
Denn es ist erwiesen und allgemein bekannt, daß Ausschuß bei Hundevermehrungen in ganz großem Stil zum Alltag gehört.
Ihr glaubt nicht wirklich, daß das Schicksal und womöglich der Tod der Hündin und/oder der Welpen den Besitzer ernsthaft davon abhalten würde, so etwas noch einmal zu tun?
Dort, wo Hündinnen als Gebärmaschinen mißbraucht werden, gehören tote Hunde, die diese Torturen nicht überleben, zum normalen Alltag und werden dann dementsprechend entsorgt.
Nirgends stand, daß es sich bei dieser Hündin um eine derjenigen Unfall-Trächtigkeiten handelt , wo mal eben der Nachbarrüde aus Versehen und ach, wir haben nicht aufgepaßt etc. oder gar die ist so hübsch und der Rüde meiner Freundin paßt so gut zu ihr...
Nö. Der Fall liegt hier anders, Näheres soll Ela erzählen, wenn sie mag!
Und sich bei solchen Fällen zurückzulehnen und zu sagen:"Nenene, sowas unterstütze ich nicht etc." ist, gelinde gesagt, eine etwas überhebliche Form des Wegschauens.
Ela hätte alle Hände voll zu tun, wenn sie sich um jeden ungeplanten Wurf kümmern würde.
In diesem Fall allerdings ist es absolut nachvollziehbar, ich möchte gar nicht wissen, der wievielte Wurf dieser Hündin es genau ist.
Ich finde nämlich, daß es immer noch etwas anderes ist, die Hündin, wo es nachweislich an der Blödheit der Halter liegt, abzulehnen und klar zu sagen, Nein, liebe Leute, seht zu!, als eine Hündin, die als Gebärmaschine in katastrophalen Verhältnissen lebt, ihrem Schicksal zu überlassen.
LG, Suse, die (leider) ein paar genauere Infos hat und deshalb nicht sehr erfreut über diese "Verallgemeinerung" ist!
Suse,
danke, dass Du gerade wegen Deiner Hintergrundinformationen freundlich geblieben bist.
Normalerweise schreibe ich ja auch nicht diesen Fäden, weil es weder wissenswert noch hilfreich ist, meine Ansichten zu kennen. Nur, wenn ich poste, habe ich mich vorher zumindest so weit informiert, dass kein kompletter Schwachsinn oder oberflächliches Geschwafel dabei herauskommen.
Du kannst sicher sein, dass ich ausreichend feine Antennen habe und zwischen Zeilen gelesen und auch die Andeutungen nicht überlesen habe. Und glaube, verstanden zu haben. Mir fiel spontan eine Parallele auf, bei der es um 3 Abgabetiere ging. Darunter eine völlig ausgemergelte 'Gebärmaschine', die noch eine Totgeburt im Bauch hatte. Da möchte ich als tierliebender Mensch riesige Flügel statt Arme haben, um eine derart geschundene Kreatur damit sanft zu umwickeln und leise vor mich hinzuwiegen.
Genau auf derartigen Vorkommnissen begründet sich mein Hass (ja Hass, schreiende Hilflosigkeit, grenzenlose Wut) gegen gewissenlose Vermehrer, denn solche Gefühle haben diese noch nicht einmal im Augenblick ihres eigenen Todes. Weil sie gefühlsmäßig schon lange tot sind, es immer schon gewesen sein müssen. Denn kein Tier kommt irgendwann auf die Idee zu sagen: Ich bin Dein, mach mich kaputt und wirf mich weg. Dreh Dich um, blick nicht zurück, dann must Du nicht mit ansehen, wie ich verrecke...
Solchen Leuten muss das Handwerk gelegt werden. Es müssen ihnen zumindest soviel Schwierigkeiten gemacht werden wie möglich. Und hier kocht wieder meine vorgeschriebene Ohnmacht hoch: Man darf darüber nicht offen sprechen!!! Weil diese 'Züchter' Maulkörbe verpassen, mit Klage drohen und der Tierschutz sich mit ihnen 'arrangiert' hat. Wer weiß, mein Herzenshund wäre ohne Einfluss des TSch auch längst entsorgt. Ob es eine gnädige Spritze gewesen wäre, bezweifle ich sehr stark.
Zuchtverbote und hohe Geldstrafen, zahlbar an TSchOrgas wäre eine Alternative. Natürlich mit namentlicher Bekanntgabe. Allein das wäre ein Erfolg. Mit der Konsequenz, dass die Schweine dann hier in den Sack hauen, über die EUgrenzen machen und sich dort weiter austoben und noch mehr Geld verdienen.
Ich habe nichts von 'privatem Deckunfall' gelesen oder es so verstanden. Darauf hätte ich nicht reagiert.
Und den Gedanken zu Ende gedacht, was eine grundlegende Haltung der TSchOrgas letztendlich für die ausgenutzten und wehrlosen Hunde bedeutet, habe ich schon lange. Glaub mir, mir graust vor mir selbst. Wenn ich jetzt und hier schreibe, dass mir die Tränen übers Gesicht laufen und ich am ganzen Körper zittere? Ist meine Sache, weiß ich. Ich bin kein gefühl- und gewisenloser Stein. Aber manchmal muss man sein Herz vernageln, um ein Ziel zu erreichen.
Ich bin für sanfte Euthanasie, wenn es die Situation erfordert und auswegloses Leiden beendet - das nennt man Gnade. Was ich für mich erbitte, schenke ich zumindest meinen mir anvertrauten Lieblingen. Das gilt für Mensch und Tier.
Es ist vielleicht ganz interessant für einige, dass die 1. trächtige Hündin letztendlich nicht übernommen wurde, weil der Besitzer und damit wohl angehende "Züchter" sie plötzlich nach Geburt und Aufzucht der Welpen wieder haben wollte.
Boah, vor soviel Unverschämtheit bleibt mir die Luft weg.
ja, die Euthanasie - vom Verstand her mitunter eine vernünftige Lösung. In der praktischen Umsetzung aber...
müsste es ich sein, der diese Spritze der ausgelaugten Hündin gibt, dann weiss ich nicht, wie vernünftig ich noch wäre....
Es gibt für mich neben der unermüdlichen Aufklärung nur einen Weg:
Auf der gesetzlichen Ebene.
Nicht nur ein Verein gibt vor zu welchen Bedingungen gezüchtet werden darf, sondern übergeordnet der Gesetzgeber:
Alter der Hündin, wieviele Würfe im Leben und Halte- sowie Aufzuchtbedingungen.
Zufällige (Unfall)Würfe dürfen nur ohne Gewinn an Hundeeltern vermittelt werden.
Beim Anmelden eines Hundes muss aufgezeigt werden von wo er ist.
Importiert werden dürfen nur Hunde wo die Zucht aufgezeigt ist und unseren Bedingungen entspricht.
Gezüchtet werden darf auch nur, wenn für den geplanten Wurf für mindestens 6?! Welpen Welpeneltern nachweislich angemeldet sind.
Dies schreibt jemand, wo sich immer aufregt, wenn schon wieder irgend ein neues Gesetz daliegt.
Lg. Eva
Ich sehe das ebenso.
Ich schlug, glaube ich, schon ein Haltungsverbot vor und eine wirklich empfindliche Geldstrafe.
Alles andere führt zu nix.
Und Euthanasie....naja. Kann man auch wieder drüber diskutieren, aber ich hätte schon ein wenig Schwierigkeiten damit, ein gesundes Tier töten zu lassen, nur weil der Produzent produzieren durfte.....
Btw., ist es nicht sogar verboten, gesunde Hunde und Katzen einfach so einzuschläfern (einschläfern zu lassen)?
LG, Suse
Liebe Eva,
Du meinst es gut, aber diese Rahmenbedingungen gibt es doch schon.
Gesetzliche Richtlinien teilweise auch; wer aber soll denn die Kontrolle ausüben? Dann müsste ja so etwas wie ein 'Ministerium' ins Leben gerufen werden und die 'Wasserkopfbildung' ohne tatsächlich bessere Lebensumstände für die Tiere von vornherein ausgeschlossen sein.
Da Zuchttiere untereinander 'verliehen', Welpen untereinander verteilt, Dokumentenfälschungen im großen Stil immer raffinierter und nicht nur für Laien undurchschaubarer werden, sind Deine angeregten Vorgaben leider zu lasch.
Wenn noch nicht einmal sicherzustellen ist, das Menschenkinder überleben? Da gibt es weiß Gott genügend Gesetze und Behörden, um die zurzeit unvorstellbare Entwicklung des Außmaßes an seelischen und körperlichen Misshandlungen, Vernachlässigungen, Tötungen mit oder ohne Gewalteinflussnahme. Damit meine ich Familien und externe Schutzinstitutionen. Wenn es nicht möglich ist, mit unseren schon vorhandenen Gesetzen Kinder vor Mißbrauch und Tod unter Einfluss von Kindergärten, Schulen, kirchlichen Einrichtungen etc. zu schützen, welchen Schutz sollten dann gemessen daran Tiere genießen?
In der heutigen Zeit ist alles möglich und kein Gesetz ist grundsätzlich. Solange es in erster Linie Auslegungssache ist und die Anwendung im Entscheidungsbereich Weniger liegt? Die hier wegsehen und da begünstigen? Weil Raffgier und Machtgehabe endlose Quellen zur Befriedigung fehlgeleiteter Ansprüche finden? Die hochgradige 'Ansteckungsgefahr' zu verlockend ist, angesichts der immer neuen kriminellen Energien? Dass Unrechtbewusstsein und Anstand nur noch Worte als alten, längst vergangenen Zeiten sind?
Mir kommen zahlreiche Strategien und Reaktionen auf vorsätzliche und nachgewiesene Misshandlungen Schutzbefohlener - egal, ob Mensch oder Tier betreffend - ein, die ebenso außerhalb des Gesetzes oder am bestehenden Gesetz vorbei anzusiedeln sind...
Ich sehe das ebenso.
Ich schlug, glaube ich, schon ein Haltungsverbot vor und eine wirklich empfindliche Geldstrafe.
Alles andere führt zu nix.
Und Euthanasie....naja. Kann man auch wieder drüber diskutieren, aber ich hätte schon ein wenig Schwierigkeiten damit, ein gesundes Tier töten zu lassen, nur weil der Produzent produzieren durfte.....
Btw., ist es nicht sogar verboten, gesunde Hunde und Katzen einfach so einzuschläfern (einschläfern zu lassen)?
LG, Suse
Selbstverständlich ist es verboten, wie so vieles. Und das ist GottseiDank auch gut so!
Ich rede nicht von der Tötung gesunder Tiere, das wäre das Allerletzte und ein Tritt in den A***h für alle TSchOrgas.
Ich spreche von einer grundsätzlichen Überprüfung der Aufnahmevoraussetzungen:
Aufnahmekapazitäten und Qualifikation der Tierheime, Vermittlungsquoten ohne spätere Rückgaben, Anzahl der 'einsitzenden' Tiere und finanzielle Versorgungssituationen
Bei Aufnahmen trächtiger Tiere ausnahmslos Aborte
Bei Aufnahme lebensgefährlich verletzter oder erkrankter Tiere keine medizinische Weiterversorgung - das meinte ich mit Euthanasie
Keine Abgabe intakter Tiere - ausnahmslos
Rückgabe der Tiere an Züchter, wenn Identität eindeutig nachweisbar
Amtstierärztliche Geburtenkontrolle bei Züchtern aller Verbände
Gesetzliche Meldepflicht für Tierärzte bei Welpenerstversorgung
Erhöhung der Hundesteuer für Halter von Hobbyzuchttieren und deren 'Züchter'
Gesetzesänderung nicht rückwirkend sondern ab öffentlicher Bekanntgabe der neuen Vorschrift
Einfuhrverbot für Nottiere (Hunde und Katzen) aus anderen Ländern
Diese Liste könnte man beliebig verlängern und dass sie nicht grundsätzlich Anklang findet, ist mir klar. Aber sie wäre ein guter Schritt in die Zukunft und würde helfen, Verantwortung ernstzunehmen.
Auf Hunde bezogen (darum geht es hier ja in erster Linie) gibt es zu viele unterschiedliche Landeshundegesetze, Bundesrecht und EU-Heimtierverordnungen, die es allen schwarzen Schafen so leicht machen.
Das Einfuhrverbot für Nottiere aus anderen Ländern soll keine 'Ohrfeige' für die unermüdlichen 'Tierschützer' sein. Auch soll es keine Bevormundung von Haltern solcher Tiere sein, die überglücklich mit ihren geretteten Lieblingen sind. Es soll nur beenden, was mittlerweile bundesweit tagtäglich Gewohnheit geworden ist: Jeder 'Tierfreund' wird als Kurier mißbraucht und bringt Nottiere aus dem Urlaub nach Deutschland. Angeblich auf schon vorhandene Pflegestellen, was in der Realität aber oft anders und prolematischer ist, als es klingt.
Wer helfen will, das Elend der Tiere im Ausland zu verbessern, muss helfen, die Situationen vor Ort zu verändern. Ist das nicht möglich, dann ist das eben so. Wir importieren ja auch nicht tonnenweise Wale, weil z.B. Japan seine Fangrechte nicht ändert. Oder Gorillas und Schimpansen, weil es für uns undenkbar ist, eisgekühltes Affenhirn als Delikatesse zu empfinden. Oder Elefanten, weil wir gegen die immer noch stattfindende Vermarktung von Elfenbein als Schmuck und Elefantenfüßen als Sitzmöbel protestieren.
Es gibt ausreichend etablierte und anerkannte Einrichtungen in den jeweiligen Ländern, die immer Unterstützung brauchen und ohne Hilfe nicht existieren könnten.
Tierschutz ja, aber mit Verstand und Verantwortung, nicht nur mit dem Herzen.
Dieser Post ist :ot: bezüglich der hier im Thread laufenden, konkreten Hilfsaktion - aber zum Thema helfen oder nicht .... zum Mitverschieben... für die Hamster hier im Web-Forum
Boah, vor soviel Unverschämtheit bleibt mir die Luft weg.
Ja, die Euthanasie - vom Verstand her mitunter eine vernünftige Lösung. In der praktischen Umsetzung aber...
müsste es ich sein, der diese Spritze der ausgelaugten Hündin gibt, dann weiss ich nicht, wie vernünftig ich noch wäre....
Kopfnicken und zustimmendes Gemurmel.
Es gibt für mich neben der unermüdlichen Aufklärung nur einen Weg: Auf der gesetzlichen Ebene. ...
Hier geht das "Theater", bzw. Zuständigkeitswirrwar doch schon los, die Zuständigkeiten beim Tierschutzgesetz liegen beim Bund, die Hundehalterverordnungen bei den Ländern, die Durchführungsbestimmungen werden größtenteils kommunal unterschiedlich gehandhabt.
Hier im Bundesland ist beispielsweise eine Hundezucht mit zwei Hündinnen noch Hobby, ab drei wäre ein Gewerbe anzumelden. Gewerberecht ist steuerlich Bund und gewerberechtlich Land - nicht mal da kommt man auf einen Nenner - beim Gesetzgeber.
Nur ein reales Beispiel:
Nun ist da ein Pärchen, die nicht verheiratet sind, auf benachbarten Grundstücken leben, je zwei Hündinnen - unterschiedlicher Rassen, dazu noch Deckrüden - alles privat. Vom Amtsveterinär nicht mehr beanstandet.
Nach schon mal vorliegender Beschwerde wurde wohl die Auflage erteilt, nicht mehr als drei Hunde pro Person an sich zu halten ....
Sofern der Tierschutz nicht bemängelt wird, der Amtsveterinär die Tiere nicht wegholt oder die weitere Haltung untersagt, wird nach Vereinsstatuten gezüchtet - toll!!! Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um VDH-Züchter handelt, es gibt diese und auch solche aus anderen Vereinen ohne VDH-Bindung und live.
LG Feeyota
(die den Ansatz von Eva57 wohl versteht, aber auch weiß, dass das - obwohl vernünftig - nicht zu realisieren sein dürfte, denn es gibt ja auch noch das Grundgesetz, in dem das Recht auf freis Berufsauswahl und -übung staatlich dem Bürger garantiert wird - spekuliere mal: Warum also nicht Hundezüchter ....
*so, habe nun auch Dampf abgelassen* :blink:
Webmaster
18.07.2011, 20:06
Lieber Hamster, könntest du bitte mal wieder separieren?
LG
Susanne
susanne, du hast hoffentlich kein problem damit, dass eines deiner postings jetzt der einstieg ist (?)
einen passenderen titel dürft ihr gern vorschlagen ...
Liebe Feeyota,
leider ist Dir beim Zitat von Eva57 ein kleiner, aber wichtiger Fehler unterlaufen.
Sie zitierte nämlich:
Es ist vielleicht ganz interessant für einige, dass die 1. trächtige Hündin letztendlich nicht übernommen wurde, weil der Besitzer und damit wohl angehende "Züchter" sie plötzlich nach Geburt und Aufzucht der Welpen wieder haben wollte.
Und kommentierte daraufhin:
Boah, vor soviel Unverschämtheit bleibt mir die Luft weg.
Ab hier schreibt Eva57 ihren Originaltext bzgl. Euthanasie, wie in #18 zu lesen ist.
So wie Du es irrtümlicherweise gepostet hast, könnte man ihre Aussage mißverstehen und Antworten dementsprechend falsch ausfallen. Daher habe ich es schon mal richtiggestellt.
Ja, ich weiss. Und mir leuchten eure Argumente alle ein.
Doch es ist ein ohmächtiges Gefühl, zu sehen wie die Lawine rollt und schlussendlich in der Regel etwas absolut Restriktives, oder ein (gesetzlicher) Rundumschlag daraus folgt, was auch für die Tierhalter, welche ihre Tiere lieben und für sie Verantwortung übernehmen (das ganze Tierleben lang) massiv einschränkende und vielleicht sogar verunmöglichende Auswirkung hat. (z.B. Mehrhundehaltungsverbot, keine Hunde in der Stadt, Zwangskastration aller Hunde, ausser Zuchttieren usw.) Man muss sich nur in der Welt ein bisschen umschauen.
Zwischen Kimba und meinem letzten Hund liegen ca. 12 Jahre. Wie sich nur schon in dieser Zeit das Klima gegenüber Hunden verändert hat, das hat mich wirklich erschrocken und auch traurig gemacht.
Hier im Bundesland ist beispielsweise eine Hundezucht mit zwei Hündinnen noch Hobby, ab drei wäre ein Gewerbe anzumelden. Gewerberecht ist steuerlich Bund und gewerberechtlich Land - nicht mal da kommt man auf einen Nenner - beim Gesetzgeber.
Ich kenne jemanden, der hat gar keine Hündin und verdient sein (gutes) Geld mit dem Verkaufen von Welpen aus verschiedenen Würfen.
Erzähl das jemanden der mit Tieren nichts am Hut hat, oder die Folgen daraus nicht kennt, der findet das in Zeiten grosser Arbeitslosigkeit eine gute Idee.
Da hätte ich schon gerne ein gesetzliche Möglichkeit, um so etwas einen Riegel vorschieben zu können.
Aber anscheinend Alles legal.
Vielleicht ist es doch nicht so eine dumme Idee, dass jeder Hundehalter zuerst, vor dem Erwerb eines Hunde einen Halterkurs belegen muss. Dort könnte ja entsprechend Aufklärungsarbeit geleistet werden, z.B. Grundlagen der Zucht erklärt und eventuell sogar auf Tiere in Notorganisationen hingewiesen werden. Dann wäre man doch bei den Leuten. Seufz, frommer Wunsch, gell?
Lg Eva
Ja, frommer Wunsch.
Würde es doch bedeuten, daß man vor Kauf eines Hundes erst irgendwo um Erlaubnis fragen müßte....
(Man kann ja auch ein Auto kaufen, ohne einen Führerschein zu besitzen)
LG, Suse
@ Villea und natürlich @ Eva,
danke für die Richtigstellung!
Wenn ich da etas missinterpretiert habe - sorry, war keine Absicht.
Grundsätzlich hüpfen wir ja über denselben Nenner, kann das jetzt auch wieder gut nachvollziehen!
Ich kriege auch jeden Tag auf' Neue sooo einen Hals, wenn ich daran denke, wie viel Tierleid durch skrupellose Vermehrer oder auch gedankenlose Hundehalter produziert wird - da gibt es weder genug helfende Hände, noch kann man eine klare Linie ziehen, ab wann genau man nicht mehr helfen sollte, dazwischen stehen immer Einzelschicksale, die für sich allein betrachtet einem das Herz brechen lassen, bei denen dann die Hilfe aber den reziproportionalen Effekt hat, nämlich noch mehr Notfälle.
Ist wirklich kein einfaches, dafür aber emotionaleres Thema.
LG Feeyota
Würde es doch bedeuten, daß man vor Kauf eines Hundes erst irgendwo um Erlaubnis fragen müßte....
(Man kann ja auch ein Auto kaufen, ohne einen Führerschein zu besitzen)
Absurd weitergedacht bedeutet das, man kann einen Hund kaufen, darf ihn aber nicht spazieren führen...
Noch absurder, dann gibt es doch für die arbeitslos gewordenen Hundehändler, sodenn sie einen Hundeführerschein besitzen, wieder eine Erwerbsquelle.:cool:
Ich denke man kann für Alles einen Grund finden, warum es nicht geht. Jeder Gedanke wird im Ansatz blockiert und so wird garnichts gemacht. Sehr politisch eben! Das beisst sich ständig selbst in den Schwanz. Geht mir ja selbst auch so, kaum denke ich was an, fällt mir schon ein, woran das ziemlich sicher scheitern wird.
Was geniales werden wir vermutlich nicht erfinden, so bleibt in der Folge irgendwann nur noch die Entscheidung fürs "kleinere Übel".
Und wir wissen das, spüren nur Ohmacht.
So habe ich Respekt von den Leuten die aus dieser Lähmung raustreten, und ein paar armen Kreaturen definitiv helfen. Den vermeintlichen "Schaden" den sie dabei vielleicht anrichten, steht meines Erachtens verschwindend klein da im Verhältnis zu der symbolischen und tatsächlich geleisteten Hilfe.
Neben allen grossen Plänen und Visionen braucht es zuallererst die, welche die Ärmel hinterkrempel und anfangen Stein für Stein den Trümmerhaufen wegzuräumen. Sie machen es ja nicht unüberlegt, wissen schon genau, dass sie aufpassen müssen, damit hinter ihnen nicht ein neuer Trümmerhaufen aus den weggeräumten Steinen entsteht.
Lg Eva
solange der vermehrer/händler seine ware verkaufen kann, er gewinn macht, solange wird sich nichts, überhaupt nichts ändern. um so schlimmer, dass es immer wieder (auch hier) menschen gibt, die nicht müde werden schön zu reden.
Nur bevor hier ein falsches Bild entsteht, RRinN kauft dem "Vermehrer" weder Hündin noch Welpen ab.
Heins, auch Du hast völlig Recht.
Was wäre also Dein konkreter Vorschlag?
LG, Suse
ich denke, dass heins eher diejenigen meint, die soooo süsse welpen haben und der stall, aus dem der welpe kam auch ganz frisch ausgetreut war...:blink:
Was wäre also Dein konkreter Vorschlag?
zb aufkärung durch gespräche im direkten umfeld oder mit (kinder)fernsehsendungensendungen wie zb Die Pfefferkörner - Videos - Check Eins (http://www.checkeins.de/die-pfefferkoerner-videos.html?video=1383)
nachtrag: nein, ich denke nicht, dass 'ridgeback in not' irgendjemadem irgendwelche tiere abkauft.
solange der vermehrer/händler seine ware verkaufen kann, er gewinn macht, solange wird sich nichts, überhaupt nichts ändern.
Also müssen die Leute erreicht werden BEVOR sie einen Hund kaufen. Reicht "freiwillig" sich zu informieren aus, oder braucht es nicht doch ein "muss". In welcher Form auch immer!
Lg. Eva
@eva: solange so viel geld (auf den 'verschiedensten ebenen') daran hängt, solange wird es kein 'muss' geben - so schön das auch wäre.
buchtipp: Schwarzbuch Hund: Die Menschen und ihr bester Freund: Amazon.de: Christoph Jung: Bücher (http://www.amazon.de/Schwarzbuch-Hund-Menschen-bester-Freund/dp/3837030636/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1311068433&sr=8-1) (man muss das nicht bei amazon bestellen - der lokale buchladen tuts auch)
Zitat von Eva: "Neben allen grossen Plänen und Visionen braucht es zuallererst die, welche die Ärmel hinterkrempeln und anfangen, Stein für Stein den Trümmerhaufen wegzuräumen. Sie machen es ja nicht unüberlegt, wissen schon genau, dass sie aufpassen müssen, damit hinter ihnen nicht ein neuer Trümmerhaufen aus den weggeräumten Steinen entsteht." Zitatende
Genau! Darum ist es ja auch gut, dass es die TSch-Orgas gibt und jene, die sie unterstützen - im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Informationsgewinnung durch permanente Aufklärung ist gut, da hat auch @Heins einen - meiner Meinung nach - sehr sinnvollen - Vorschlag gemacht, wird aber kein Gesetzgeber verpflichtend festlegen, solange Tiere außerhalb des Tierschutzgesetzes Sachen und Wirtschaftsgüter sind.
Erreicht werden dann - in ferner Zukunft - aber auch nicht die Beratungsresistenten und Ignoranten.
Wenn man denen dann noch einfach die (auch gewerbliche/wirtschaftliche oder private) Haltung von Tieren jeglicher Art verbieten könnte - ach, das wäre schön, bleibt meines Erachtens aber Utopie, bzw. ein Wunschtraum.
So bleibt also nur Aufklärung, Information und Hilfe "z.T. für den Papierkorb".
Das ärgert mich maßlos - ich mache trotzdem weiter - geordnet und im Rahmen meiner Möglichkeiten.
In diesem Sinne - LG Feeyota
Danke für den Tipp, die ersten Seiten waren schon sehr interessant.
Da muß ich wohl mal den netten Buchladen um die Ecke besuchen.
LG, Suse
es wird dich gruseln suse....
es wird dich gruseln suse....
Quatsch. Der Buchladen um die Ecke ist nett und heißt nicht "Needful Things" !:joker:
es wird dich gruseln suse....suse kann das vertragen - da bin ich ganz sicher
Danke für den Tipp, die ersten Seiten waren schon sehr interessant.
Da muß ich wohl mal den netten Buchladen um die Ecke besuchen.
LG, Suse
Die Frau k. aus O. hat das, vielleicht leiht sie es dir :blink:...es lohnt sich jedenfalls.
ich hab es an frau a. aus b. verliehen... die seh ich leider nicht so oft :(
Soll Frau A. aus B. das per Post zurückschicken an Frau S. aus O.?? :D
Die Frau k. aus O. hat das, vielleicht leiht sie es dir :blink:...es lohnt sich jedenfalls.
Was hab ich? Und ja, ich verleihe gerne, zumindest an die Suse. :D
Was hab ich? Und ja, ich verleihe gerne, zumindest an die Suse. :D
"Schwarzbuch Hund", meine Liebe:blink:
Soll Frau A. aus B. das per Post zurückschicken an Frau S. aus O.?? :D
neeeeeee :D wir sehen uns ja bald , yippiiieee:D
Ich sehe das ebenso.
Ich schlug, glaube ich, schon ein Haltungsverbot vor und eine wirklich empfindliche Geldstrafe.
Alles andere führt zu nix.
Und Euthanasie....naja. Kann man auch wieder drüber diskutieren, aber ich hätte schon ein wenig Schwierigkeiten damit, ein gesundes Tier töten zu lassen, nur weil der Produzent produzieren durfte.....
Btw., ist es nicht sogar verboten, gesunde Hunde und Katzen einfach so einzuschläfern (einschläfern zu lassen)?
LG, Suse
es ist gesetzlich verboten ein gesundes Tier einzuschläfern !
Danke, Hilke, ich meinte doch auch, sowas im Kopf zu haben...
Weißt Du zufällig auch noch, wo genau das steht?
LG, Suse
Hallo Suse,
es steht im Tierschutzgesetz §17 Nr.1
Liebe Grüße
Gerda
Selbstverständlich ist es verboten, wie so vieles. Und das ist GottseiDank auch gut so!
Ich rede nicht von der Tötung gesunder Tiere, das wäre das Allerletzte und ein Tritt in den A***h für alle TSchOrgas.
Ich spreche von einer grundsätzlichen Überprüfung der Aufnahmevoraussetzungen:
Aufnahmekapazitäten und Qualifikation der Tierheime, Vermittlungsquoten ohne spätere Rückgaben, Anzahl der 'einsitzenden' Tiere und finanzielle Versorgungssituationen
Bei Aufnahmen trächtiger Tiere ausnahmslos Aborte
Bei Aufnahme lebensgefährlich verletzter oder erkrankter Tiere keine medizinische Weiterversorgung - das meinte ich mit Euthanasie
Keine Abgabe intakter Tiere - ausnahmslos
Rückgabe der Tiere an Züchter, wenn Identität eindeutig nachweisbar
Amtstierärztliche Geburtenkontrolle bei Züchtern aller Verbände
Gesetzliche Meldepflicht für Tierärzte bei Welpenerstversorgung
Erhöhung der Hundesteuer für Halter von Hobbyzuchttieren und deren 'Züchter'
Gesetzesänderung nicht rückwirkend sondern ab öffentlicher Bekanntgabe der neuen Vorschrift
Einfuhrverbot für Nottiere (Hunde und Katzen) aus anderen Ländern
Diese Liste könnte man beliebig verlängern und dass sie nicht grundsätzlich Anklang findet, ist mir klar. Aber sie wäre ein guter Schritt in die Zukunft und würde helfen, Verantwortung ernstzunehmen.
Auf Hunde bezogen (darum geht es hier ja in erster Linie) gibt es zu viele unterschiedliche Landeshundegesetze, Bundesrecht und EU-Heimtierverordnungen, die es allen schwarzen Schafen so leicht machen.
Das Einfuhrverbot für Nottiere aus anderen Ländern soll keine 'Ohrfeige' für die unermüdlichen 'Tierschützer' sein. Auch soll es keine Bevormundung von Haltern solcher Tiere sein, die überglücklich mit ihren geretteten Lieblingen sind. Es soll nur beenden, was mittlerweile bundesweit tagtäglich Gewohnheit geworden ist: Jeder 'Tierfreund' wird als Kurier mißbraucht und bringt Nottiere aus dem Urlaub nach Deutschland. Angeblich auf schon vorhandene Pflegestellen, was in der Realität aber oft anders und prolematischer ist, als es klingt.
Wer helfen will, das Elend der Tiere im Ausland zu verbessern, muss helfen, die Situationen vor Ort zu verändern. Ist das nicht möglich, dann ist das eben so. Wir importieren ja auch nicht tonnenweise Wale, weil z.B. Japan seine Fangrechte nicht ändert. Oder Gorillas und Schimpansen, weil es für uns undenkbar ist, eisgekühltes Affenhirn als Delikatesse zu empfinden. Oder Elefanten, weil wir gegen die immer noch stattfindende Vermarktung von Elfenbein als Schmuck und Elefantenfüßen als Sitzmöbel protestieren.
Es gibt ausreichend etablierte und anerkannte Einrichtungen in den jeweiligen Ländern, die immer Unterstützung brauchen und ohne Hilfe nicht existieren könnten.
Tierschutz ja, aber mit Verstand und Verantwortung, nicht nur mit dem Herzen.
...nur mal so zur Erinnerung, zum Verständnis und zur Vermeidung von unnötigen Grundsatzdebatten auf die von mir erwähnte Euthanasie.
§17TierSchG sagt klar und deutlich:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
einem Wirbeltier
a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Absatz 1. sollte nachvollziehbar sein, obwohl die Definition 'vernünftig' so mannigfach ist wie Sterne am Himmel einer wunderschönen Vollmondnacht.
Absatz 2. dagegen? Sorry, aber da kommt mir nicht nur Brechreiz auf, sondern der Gedanke an gequirlte *******!
Wie ich schon schrieb, Gesetze gibt es mehr als genug, die Kontrolle der Einhaltung fehlt völlig. Die ordnungs- oder strafrechtichen Folgen auf Verstöße sind ebenso lapidar wie die Bedeutung des Wortes 'Verstoß'.
Wer sich also auf vorhandene Gesetze beruft, wird niemals ein Umdenken, geschweige denn, eine Veränderung in Bezug auf Missstände erreichen. Zumindest nicht für Hunde und Katzen; für alle anderen Tiere ebensowenig.
pete23021972
20.07.2011, 18:36
...
§17TierSchG sagt klar und deutlich:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
einem Wirbeltier
a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Absatz 1. sollte nachvollziehbar sein, obwohl die Definition 'vernünftig' so mannigfach ist wie Sterne am Himmel einer wunderschönen Vollmondnacht.
Absatz 2. dagegen? Sorry, aber da kommt mir nicht nur Brechreiz auf, sondern der Gedanke an gequirlte *******!
.....
was stört dich genau an dieser regelung?
Nach Attacke in Saalfeld: Besitzer lässt seinen Hund einschläfern - otz.de (http://saalfeld.otz.de/web/lokal/leben/blaulicht/detail/-/specific/Nach-Attacke-in-Saalfeld-Besitzer-laesst-seinen-Hund-einschlaefern-1694593178)
...... hört das denn nie auf, ich will solche Vorfälle nicht mehr lesen.
Armer Spike, du hattest wohl nie die Chance auf ein glückliches Hundeleben.
Ohne Worte!
@ Pete - als Jurist erwartest Du doch nicht wirklich eine Antwort von einer Ex-Justizangestellten?
Falls doch, ok, dann lass' mir noch etwas Zeit beim Ausformulieren...
Pete,
weil es auch diese Gesetzestexte gibt - NRW ist übrigens nur ein Beispiel, wer mag, kann schauen, welche gravierenden Abweichungen für sein Bundesland gelten.
Hundegesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeshundegesetz - LHundG NRW
§ 3
Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
§ 4
Erlaubnis
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.
(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.
(3) Soweit es zur Prüfung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nummer 4 erforderlich ist, hat die den Antrag stellende Person den Bediensteten der zuständigen Behörde oder dem amtlichen Tierarzt den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum, in dem der gefährliche Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, zu ermöglichen und die erforderlichen Feststellungen zu dulden.
(4) Die Erlaubnis kann befristet erteilt und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden; sie soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.
(5) Die Erlaubnis gilt im gesamten Landesgebiet. Im Falle des Wechsels des Haltungsortes (Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters) ist die für den neuen Haltungsort zuständige Behörde zur Rücknahme oder zum Widerruf der Erlaubnis und zu Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 befugt.
(6) Beim Führen von gefährlichen Hunden außerhalb des befriedeten Besitztums hat die den Hund führende Person die Erlaubnis oder eine Kopie mit sich zu führen und den zur Kontrolle befugten Dienstkräften auf Verlangen auszuhändigen.
(7) Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes nach Absatz 1 Nummer 6 erfolgt mit einer elektronisch lesbaren Marke (Mikrochip), auf der eine nichtsprechende Nummer gespeichert ist. Die zuständige Behörde darf die gespeicherte Nummer im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz zur Feststellung der Person des Halters oder der Halterin des Hundes nutzen. Die zuständige Behörde hat die gespeicherte Nummer der für die zentrale Erfassung nach diesem Gesetz registrierter Hunde zuständigen Behörde zu übermitteln.
§ 5
Pflichten
(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.
(2) Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 3 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
(3) Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Für die in § 11 Abs. 6 und § 2 Abs. 2 genannten Bereiche kann eine Befreiung von der Anleinpflicht nicht erteilt werden. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. § 4 Abs. 4, 5 und 6 gelten entsprechend.
(4) Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.
(5) Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und in Höhe von zweihundertfünfzigtausend Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
(6) Die Abgabe oder Veräußerung eines gefährlichen Hundes darf nur an Personen erfolgen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 4 sind. Satz 1 gilt nicht für die Abgabe durch ein Tierheim im Rahmen eines befristeten Pflegevertrages zur Anbahnung der Vermittlung eines gefährlichen Hundes, wenn dies der zuständigen Behörde zuvor angezeigt wird und das Pflegeverhältnis einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet. § 12 Abs. 1 gilt entsprechend.
Und hier mal eine sogenannte KurzfassungDas Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz Landeshundegesetz - LHundG NRW, wurde von Landtag NRW (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Landtag_NRW) am 18. Dezember 2002 beschlossen. Es ersetzt die Landeshundeverordnung (LHV NRW) vom 30. Juni 2000 (GV. NRW. (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Gesetz-_und_Verordnungsblatt_für_das_Land_Nordrhein-Westfalen) S. 518 b). Das Gesetz soll Gefahren abwehren und vorbeugen.
Die Umsetzung wird durch die Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) vom 2. Mai 2003 (MBl. NRW. (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Ministerialblatt_für_das_Land_Nordrhein-Westfalen) S. 580) und die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) vom 19. Dezember 2003 (GV. NRW. 2004 S. 85) näher bestimmt.
Zu dem Bestimmungen dieses Gesetzes zählt, dass ein Sachkundenachweis (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Sachkundenachweis_(Hunde)) Voraussetzung für das Halten so genannter 20/40-Hunde (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/20/40-Hund) (große Hunde) und Hunde bestimmter Rassen ist. Ein solcher Hund ist fälschungssicher mit einem Transponder (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Transponder) als Tierkennzeichnung (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Tierkennzeichnung) zu versehen und zu versichern (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Haftpflichtversicherung). Ebenso sind Bestimmungen zum Leinenzwang (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Leinenzwang) enthalten.
Das Gesetz beinhaltet Rasselisten (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Rasseliste). Als gefährliche Rassen gelten Pitbull Terrier (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/American_Pit_Bull_Terrier), American Staffordshire Terrier (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/American_Staffordshire_Terrier), Staffordshire Bullterrier (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Staffordshire_Bullterrier) und Bullterrier (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Bullterrier) und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Das Gesetz umfasst auch Auflagen für die Rassen Alano (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Alano), American Bulldog (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/American_Bulldog), Bullmastiff (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Bullmastiff), Mastiff (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Mastiff_(Hunderasse)), Mastín Español (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Mastín_Español), Mastino Napoletano (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Mastino_Napoletano), Fila Brasileiro (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Fila_Brasileiro), Dogo Argentino (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Dogo_Argentino), Rottweiler (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Rottweiler) und Tosa Inu (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Tosa_Inu).
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Bundesverfassungsgericht) (Entscheidung vom 16. März 2004, AZ 1 BvR 1778/01)[1] (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/#cite_note-0) werden die Auswirkungen des Gesetzes vom NRW-Umweltministerium (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Ministerium_für_Klimaschutz,_Umwelt,_Landwirtschaf t,_Natur-_und_Verbraucherschutz_des_Landes_Nordrhein-Westfalen) festgestellt und dargestellt.[2] (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/#cite_note-1)
Als Erfolg des Gesetzes wird gewertet, dass die Zahl der gemeldeten Vorfälle gegenüber 2003 um ein Viertel, des von Umweltminister Eckhard Uhlenberg (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Eckhard_Uhlenberg) vorgestellten Berichts des Umweltministeriums zufolge, auf 2.210 Beißvorfälle (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/wiki/Hundebiss) und 1.627 sonstige Vorfälle (wie das Umrennen von Passanten) im Jahre 2007 gesunken sei.[3] (http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/#cite_note-2)
Es wird Dir nicht schwer fallen, die Gesetze zu finden, die den - im zuletzt von mir kopiert eingefügten Link - beteiligten öffentlichen Organen für ihre jeweiligen Entscheidungen zugrunde lagen, nämlich:
Vom Tierheim Jena war er den neuen Haltern als Stafford-Ridgeback-Mix abgegeben worden. Im Saalfelder Ordnungsamt wurde er im Januar diesen Jahres als Ridgeback-Mix für die Hundesteuer angemeldet. Was die Rasse betrifft, sind sich die Fachleute allerdings uneins. Während ein Tierarzt ihn zunächst als Stafford-Boxer-Mischling einstufte, ist sich Ortlieb Lothary, Sachverständiger für Hundewesen, sicher, dass es sich um einen Pit Bull Terrier handelt. Lothary hat nach eigenen Angaben die Wesenstests für Hunderassen in Sachsen und Niedersachsen mit erarbeitet. "Es muss etwas Gravierendes passiert sein, dass es zu dem Beißunfall kommen konnte. Solche Hunde dürfen nicht in Wohnblocks gehalten werden", sagt der Hundesachverständige. Ob die Rasse jemals zweifelsfrei geklärt wird, ist offen. "Die genaue Rasseermittlung ist äußerst schwierig, da es keinen Gentest gibt", heißt es dazu aus dem Landratsamt.
Und am Ergebnis ist der Hund ja schließlich selber Schuld, also vertretbar... oder?
Die 33-jährige Frau und ihr fünf Jahre alter Sohn sind inzwischen auf dem Weg der Besserung. "Spikes" Tage dürften dagegen gezählt sein, denn der Halter des Hundes, der ehemalige Lebensgefährte der Frau, hat am Montag gegenüber dem Ordnungsamt Saalfeld erklärt, dass er mit einem Einschläfern des sechs Jahre alten Tieres einverstanden ist.
pete23021972
20.07.2011, 22:21
ich wollte nur wissen, was dich an der von dir explizit genannten textpassage des tsg stört.
pete
Sorry Pete,
da hab ich wohl zu kompliziert gedacht :o
Ich meinte Dehnbarkeit und Auslegungsmöglichkeiten der Begriffe 'länger anhaltende', 'sich wiederholende', 'Schmerzen' und 'Leiden' im Hinblick auf gängige Erziehungsmethoden sowie körperliche Überanstrengungen und deren Folgen.
pete23021972
20.07.2011, 22:50
fiele dir eine bessere formulierung ein?
pete
StefanieDH
21.07.2011, 10:40
Im übrigen gibt es einen Gentest (http://www.dogdna.de/mischlingstest_galantos_hund.html) für Mischlingshunde
Ob diese Aussage allein dem Landratsamt Niedersachsen hilfreich ist? So einfach, wie sich das anhört, scheint es denn doch nicht zu sein....
Ob die Rasse jemals zweifelsfrei geklärt wird, ist offen. "Die genaue Rasseermittlung ist äußerst schwierig, da es keinen Gentest gibt", heißt es dazu aus dem Landratsamt.
Suselchen - grundsätzlich gehe ich mit dir konform.
Allein deshalb, weil unsereins so "blöd" war, und nur für einen einzigen Wurf das ganze Brimbamborium mit ZZP, Kennelabnahme und allem Gedöhns durchzuziehen...und andere einfach - schwuppdiwupp - die Hündin belegen lassen und die Welpen dann verkaufen.
Schön blöd ist man - könnte man dann denken....Ist aber eben nicht so! Ich bin froh, dass ich die Nerven hatte (trotz des steinigen Weges!) und alles "so wie es sich gehört" durchgezogen habe.
Letztendlich müsste ich alle Welpen, die eben nicht von so einem "bekloppten" Züchter wie unsereins sind, von vornherein ignorieren...Kann ich aber nicht! Denn: Es sind hilflose Wesen - wie auch immer sie entstanden sind! Und hilflose Wesen benötigen nun mal Hilfe, wie auch immer die geartet sein mag....Ich liebe alle Ridgebacks, mit, ohne Papiere, mit ohne Ridge, mit ohne...was auch immer. Denn es sind und bleiben Ridgebacks und ich liebe diese Rasse!
Allerdings sollten mir dergleichen "Vermehrer" trotzdem NIEMALS unter die Augen treten! Ich wüsste nicht, was ich dann täte! :devil:
Drückerle!
Esthi + Mäuse (welche aus echter Liebe zur Rasse entstanden!)
susanne, du hast hoffentlich kein problem damit, dass eines deiner postings jetzt der einstieg ist (?)
einen passenderen titel dürft ihr gern vorschlagen ...
Ich hab kein Problem damit, das ist völlig in Ordnung. Ich hab die Lawine ja auch losgetreten.
Die späte Meldung kommt jetzt erst, weil mich solche Themen beizeiten sehr berühren und ich mich dem emotionalen Rattenschwanz manchmal nicht aussetzen kann bzw. will. Daher war ein paar Tage der große Bogen angesagt.
Mich berührt es unter anderem deshalb, weil ich selbst auf dem schmalen Grat gewandert bin, ob ich rette oder nicht. Es ging um eine junge Hündin (anfangs noch nicht mal ein Jahr alt), mit der erst einmal unter dem Mäntelchen "oooops" bzw. später auch gezielt vermehrt werden sollte - und das wurde auch gleich in die Tat umgesetzt. Die Hündin kam ursprünglich von einem uferlosen Hundetandler und war chronisch krank. Mich hat das Mädel so berührt wie selten ein Hund. Und ich hab mich monatelang für den Hund verbogen. Ich wollte sie da rausholen und andererseits den Halter (dem ich Hämorrhoiden an den Hintern wünsche und Plaque auf den Zähnen und Beulenpest und noch viel schlimmeres) durch Geldtransfers nicht auch noch im Tun bestärken.
Nun ja, nach Monaten des Taktierens hätte ich irgendwann alles für den Hund bezahlt - Hauptsache, draussen... Aber sie war letztendlich nicht rauskaufbar und wurde gerade mal zwei Jahre alt. Das Mädel verfolgt mich immer noch in üblen Träumen und ich fühl mich unendlich schuldig. Aber noch schuldiger fühl ich mich fast dem gegenüber, was danach kam.
An ihre Stelle sind jetzt ein paar andere getreten - allerdings keine RR mehr. Es gibt auch andere lukrative Rassen, bei denen der Widerstand geringer ist.
Natürlich tat mir die Hündin leid - diese Hündin besonders, weil ich zu ihr eine besondere Affinität hatte. Aber wenn ich es mir genau anschaue, hat sie nur Platz gemacht für noch mehr arme Hündinnen. Und der Platz wäre noch größer gewesen, wenn statt Widerstand Unterstützung dagewesen wäre.
Das war natürlich auch eine extreme Form des Typus Hundehalter - ich bestreite nicht, dass es die Unfälle gibt und die hilflosen Überforderten, die da keinen Gewinn draus ziehen. Aber es gibt so viele wirklich perfide Blender...
Und dazu kommt auch noch meine grundsätzliche Einstellung: Wenn ich mich für ein Lebewesen (in diesem Falle einen RR) entscheide, dann sollte ich das mit allen Konsequenzen. Das heißt für mich, dass ich auch schwierige Junghundphasen durchstehe, mit Alterserscheinungen umgehen kann und auch zu ungewollter (?) Trächtigkeit stehe. Mein Hund, meine Verantwortung.
LG
Madame Suzanne mit der Kristallkugel, die auch bei gutem Zureden einfach keinen strahleblauen Himmel hergibt...
Ich hab kein Problem damit, das ist völlig in Ordnung. Ich hab die Lawine ja auch losgetreten.
Die späte Meldung kommt jetzt erst, weil mich solche Themen beizeiten sehr berühren und ich mich dem emotionalen Rattenschwanz manchmal nicht aussetzen kann bzw. will. Daher war ein paar Tage der große Bogen angesagt.
Mich berührt es unter anderem deshalb, weil ich selbst auf dem schmalen Grat gewandert bin, ob ich rette oder nicht. Es ging um eine junge Hündin (anfangs noch nicht mal ein Jahr alt), mit der erst einmal unter dem Mäntelchen "oooops" bzw. später auch gezielt vermehrt werden sollte - und das wurde auch gleich in die Tat umgesetzt. Die Hündin kam ursprünglich von einem uferlosen Hundetandler und war chronisch krank. Mich hat das Mädel so berührt wie selten ein Hund. Und ich hab mich monatelang für den Hund verbogen. Ich wollte sie da rausholen und andererseits den Halter (dem ich Hämorrhoiden an den Hintern wünsche und Plaque auf den Zähnen und Beulenpest und noch viel schlimmeres) durch Geldtransfers nicht auch noch im Tun bestärken.
Nun ja, nach Monaten des Taktierens hätte ich irgendwann alles für den Hund bezahlt - Hauptsache, draussen... Aber sie war letztendlich nicht rauskaufbar und wurde gerade mal zwei Jahre alt. Das Mädel verfolgt mich immer noch in üblen Träumen und ich fühl mich unendlich schuldig. Aber noch schuldiger fühl ich mich fast dem gegenüber, was danach kam.
Kann ich zwar irgendwie verstehen, dennoch wäre eben der Kauf der Hündin genau der falsche Weg gewesen...das sagst du ja selber. Aber vom "rauskaufen" hat ja hier nie einer geredet, oder?
An ihre Stelle sind jetzt ein paar andere getreten - allerdings keine RR mehr. Es gibt auch andere lukrative Rassen, bei denen der Widerstand geringer ist.
Natürlich tat mir die Hündin leid - diese Hündin besonders, weil ich zu ihr eine besondere Affinität hatte. Aber wenn ich es mir genau anschaue, hat sie nur Platz gemacht für noch mehr arme Hündinnen. Und der Platz wäre noch größer gewesen, wenn statt Widerstand Unterstützung dagewesen wäre.
Das war natürlich auch eine extreme Form des Typus Hundehalter - ich bestreite nicht, dass es die Unfälle gibt und die hilflosen Überforderten, die da keinen Gewinn draus ziehen. Aber es gibt so viele wirklich perfide Blender...
Und dazu kommt auch noch meine grundsätzliche Einstellung: Wenn ich mich für ein Lebewesen (in diesem Falle einen RR) entscheide, dann sollte ich das mit allen Konsequenzen. Das heißt für mich, dass ich auch schwierige Junghundphasen durchstehe, mit Alterserscheinungen umgehen kann und auch zu ungewollter (?) Trächtigkeit stehe. Mein Hund, meine Verantwortung.
Tja, das ehrt dich und ich glaube es dir sogar:blink:....trotzdem find ich das n bißchen naja...blauäugig..es wäre schön, wenn alle so denken würden, schon klar aber das ist nunmal einfach nicht so. Ich denke 80% der Nothunde gäbe es nicht wenn 100% der Menschen so denken&handeln würden. Und mal krass gesagt, bräuchten wir weder Polizei noch Frauenhäuser, wenn alle Menschen immer gut und edel wären.
LG
Madame Suzanne mit der Kristallkugel, die auch bei gutem Zureden einfach keinen strahleblauen Himmel hergibt...
mach dir nichts draus, hier ist der Himmel auch nicht strahleblau, aber ich denke wir kommen klar, oder?
LG zurück Cathy
Klar kommen wir klar, Cathy. :)
Zu deinem ersten Einschub: Mein Fall war relativ extrem, aber auch das Abnehmen der Kosten, Sorgen und Verpflichtungen ist ja irgendwie schon ein Rauskaufen und "Freikaufen".
Zum zweiten Einschub: Blauäugig nein. Nur mein Standard. Den mess ich an meiner Moral und nicht an dem, was die breite Masse so denkt... Und nach meinem bewerte ich auch. Das schimpft sich gemeinhin Individualismus. :blink:
Liebe Grüße
Susanne
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