Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?
Eine Frage an die Insider und die, die sich im Vereinsrecht auskennen:
Ein Kennel ist überzeugt, dass die Nachfahren ihrer Zuchttiere (insbesondere die Hündinnen, natürlich) für das künftige Zuchtgeschehen innerhalb einer Rasse so unverzichtbar sind, dass sie sich die "züchterische Verfügbarkeit" der betroffenen Tiere mit einem "Mitbesitz" Modell sichern wollen.
Dies bedeutet letztendlich, dass eine verkaufte Hündin für mind. 9 Wochen nach dem erfolgreichen Deckakt in die Obhut des Züchters zurückkehrt.
Wie sind diesbezüglich die Regularien des VDH?
Wie grenzt er das Mitbesitz Modell ab von der Mietzucht?
Aus irgendwelchen Gründen scheint dieses Thema hier nicht das "Richtige" zu sein.
Oder aber, die, die es wissen (müssten) möchten sich in diesem Rahmen nicht äussern.
Schade, ich hatte mir mehr erhofft...
Ich danke für die das Thema betreffenden Mails! :)
pete23021972
19.03.2017, 20:14
......verstehe ich das richtig? Mein Mädchen für mehrere Wochen woanders? Schwangerschaft......woanders?
......verstehe ich das richtig? Mein Mädchen für mehrere Wochen woanders? Schwangerschaft......woanders?
Ja, sofern du dich auf dieses Modell einlässt.
Hier als Beispiel dieser Link.
CastellumCollisDalMaNi - Ein Dalmatiner im Mitbesitz (http://www.castellum-collis-dalmani.de/13_de_Ein+Dalmatiner+im+Mitbesitz.html)
Dies ist ein Beispiel, das einfach mal so per Google aus dem Netz gefischt wurde.
Es handelt sich nicht um den Kennel, aus dem Enya stammt, obwohl ich durch denselben auf dieses Thema stieß.
Ich weiß jetzt nicht, inwieweit andere Hunderassen von diesem Modell betroffen sind, es dürften nach meiner kurzen Recherche schon einige sein. Der Züchterehrgeiz halt...:rolleyes: oder auch Profaneres.
Ich persönlich würde mich auf so eine Vereinbarung nie im Leben einlassen. Doch das wird wohl auch anders gesehen.
Nicht uninteressant übrigens, welch Potential sich aus derartigen Vereinbarung für die Justiz ergibt.
pete23021972
19.03.2017, 21:08
Ja, sofern du dich auf dieses Modell einlässt.
Hier als Beispiel dieser Link.
......
......never.
Ich finde es auch sehr fragwürdig irgendwelche Superrüden durch die Weltgeschichte zu fliegen, und sie dann irgendwo zu "stationieren" für ein paar Saisons. Genauso wenig würde ich meine Hündin zum werfen zurückbringen.
Aber das ist wohl Ansichtssache - meins wär das nicht.
Trollmama
19.03.2017, 21:43
Hallo!
Schau mal hier (das ist der Verein, der für diese Zuchtstätte zuständig ist):
http://www.dalmatineronline.de/downloads/satzung-2013.pdf
Unter 'Zuchtordnung', 2. Zuchtrecht, steht folgendes:
2. Zuchtrecht
2.1. Züchter
Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer oder Mieter der Hündin zur Zeit desBelegens.
2.2. Mieten von Hündinnen zu Zuchtzwecken
Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist eine Ausnahme. Sie bedarf der vorherigenZustimmung der Zuchtkommission. Daher ist der Zuchtkommission rechtzeitig vor demDeckakt ein schriftlicher Vertrag über das Zuchtmietverhältnis vorzulegen. Die Hündinsollte möglichst ab dem Decktag spätestens jedoch 7 Wochen nach dem Deckakt bis zurWurfabnahme der Welpen unter der persönlichen Aufsicht des Mieters (Züchters) sein.Die Zuchtkommission kann diese Forderung durch einen beauftragten Zuchtwartkurzfristig überprüfen lassen. Hündinnen, die im Eigentum oder Besitz von Personenstehen, denen das Zuchtbuch und/oder das Register gesperrt ist, dürfen nicht zurZuchtmiete herangezogen werden.
Lt. diesem, dem VDH angeschlossenem Verein ist es erlaubt. Und dann ist auch klar, wieso die Zuchtstätte die Hündin mit Beginn der Läufigkeit wieder zurück haben will. Denn als Züchter gilt derjenige, der die Hündin z. Z. des Belegens hat.
Viele Grüße
Trollmama
Danke, Trollmama - auf diese Regularien bin ich zwischenzeitlich auch gestossen.
Und beantworte mir meine Frage damit selbst:
Mitbesitz ist demnach gleichbedeutend mit Mietzucht.
Welchen Begriff man jeweils verwendet, kommt wohl auf den Aspekt an. Ob man nun "Züchter" oder derjenige ist, der den Mitbesitz Vertrag als Käufer unterschrieben hat.
Dass dies statthaft ist und vom Dachverband dann ja auch wohl gelitten, desillusioniert mich nicht wenig.:mad:
coramadden
20.03.2017, 00:21
zu den regularien kann ich nix beisteuern.
ich hatte allerdings mal eine bekannte, die hatte so eine vereinbarung mit ihrer bearded collie züchterin. sie hat ihre hündin vergünstigt bekommen und dafür sollte sie die zuchtzulassung mit ihr machen und dann bei erfolgreichem deckakt einige monate zurück zur züchterin. was daraus geworden ist weiß ich nicht da der kontakt dann eingeschlafen ist.
wäre für mich auch keine option!
Asani Hekima
20.03.2017, 06:56
Bei uns spricht man dann davon: ein Hund im Zuchrecht zu kaufen, er wird dann zu Zuchtzwecken der Züchterin zur Verfügung gestellt. Sowas käme für mich niemals in Frage.
Nee, für mich ganz sicher auch nicht!
Ich finde, dass der vom Mitbesitz betroffene Hund dann eben wirklich wie eine Sache hin und her geschoben wird, je nachdem, wo er gerade die größte Nützlichkeit bringt. Und gegen den Begriff "Sache" für ein Tier im Gesetzbuch wird ja seit langem opponiert. Mit Recht.
Wir haben in diesem Faden hauptsächlich von Dalmatiner Zuchtstätten bzw. -vereinen geschrieben.
Ich nehme mal an, dass diese Praxis Rassen übergreifend praktiziert wird.
Vermutlich da, wo eine besonders große nachfrage nach Welpen besteht.
Weiß also jemand unter euch, wie sich das bei den RRs verhält?
Webmaster
20.03.2017, 11:13
[ ... ]
Weiß also jemand unter euch, wie sich das bei den RRs verhält?
E.L.S.A (https://www.club-elsa.de/fileadmin/user_upload/01_Club_ELSA/Ordnungen/2016-08-23_Zuchtordnung_Club_ELSA_.pdf).
§ 2.2 Mieten von Zuchthunden zu Zuchtzwecken
Das Mieten und Vermieten von Zuchthunden zur Zucht ist im Club ELSA nicht gestattet.
DZRR (https://www.dzrr.de/verein/satzungen-ordnungen)
2.2 Mieten von Hündinnen zu Zuchtzwecken
Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist in der DZRR nicht gestattet.
RRCD (http://www.rrcd.de/media/Verein/Rhodesian_Ridgeback_Club_Deutschland_e.V._-_Zuchtordnung_2015.pdf)
4.1 Eigentum
Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer der Hündin zur Zeit ihrer Belegung. Der Eigentümer muss gleichzeitig auch der Besitzer sein. Mietzuchtverhältnisse sind nicht zulässig, ebenso Zuchtabtretungen.
E.L.S.A (https://www.club-elsa.de/fileadmin/user_upload/01_Club_ELSA/Ordnungen/2016-08-23_Zuchtordnung_Club_ELSA_.pdf).
§ 2.2 Mieten von Zuchthunden zu Zuchtzwecken
Das Mieten und Vermieten von Zuchthunden zur Zucht ist im Club ELSA nicht gestattet.
DZRR (https://www.dzrr.de/verein/satzungen-ordnungen)
2.2 Mieten von Hündinnen zu Zuchtzwecken
Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist in der DZRR nicht gestattet.
RRCD (http://www.rrcd.de/media/Verein/Rhodesian_Ridgeback_Club_Deutschland_e.V._-_Zuchtordnung_2015.pdf)
4.1 Eigentum
Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer der Hündin zur Zeit ihrer Belegung. Der Eigentümer muss gleichzeitig auch der Besitzer sein. Mietzuchtverhältnisse sind nicht zulässig, ebenso Zuchtabtretungen.
Herzlichen Dank für die Aufklärung!
Hätte ich eigentlich nicht zu hoffen gewagt, dass sich die 3 Vereine da einig sind - im Verbot.
Und das wird rigoros so gehandhabt oder gibt es da auch Ausnahmen?
Bei "besonders vielversprechenden Vererbern" z.B.?
Nur 'ne Frage - keine Unterstellung! :)
Was in diesem Zusammenhang auffällt, ist, dass der DZRR und der RRCD ausschliesslich von HÜNDINNEN spricht.
Kann man daraus schließen, dass dort Rüden "vermietet" werden dürfen?
bin (positiv) Überrascht, dass es bei euch verboten ist.
In der CH (RRCS) ist es erlaubt. Bin aber nicht sicher, wie die Klausel genau lautet (oder ob es dazu überhaupt eine hat) - müsste recherchieren.
Gab aber auch schon solche Würfe und gestern war eine Hündin gerade an der Zuchtzulassung, welche dann über das "Zuchtrecht" gedeckt wird.
Ich selber finde es ist jedem selber überlassen. Finde es weniger verwerflich, wenn die Hündin einen engen Bezug zum Züchter pflegt (also regelmässig kontakt / Sitten etc). Dann ist sie nicht so aus dem normalen Leben herausgerissen, wenn sie zum Züchter geht.
Aber selber würde ich das nicht wollen.
Monika MH
20.03.2017, 14:08
dank des Web-Masters wissen wir, dass die Mietzucht in den VDH-Vereinen verboten ist.....der Mitbesitz ist aber nicht so selten. Auf div. Zücherseiten findet man bei Hunden "co-owned by".......Ich habe mich auch schon gefragt, warum man das macht. Ich möchte niemanden haben, der mir reinredet bei gesundheitlichen, ausbildungstechnischen oder anderen Fragen....
dank des Web-Masters wissen wir, dass die Mietzucht in den VDH-Vereinen verboten ist.....der Mitbesitz ist aber nicht so selten. Auf div. Zücherseiten findet man bei Hunden "co-owned by".......Ich habe mich auch schon gefragt, warum man das macht. Ich möchte niemanden haben, der mir reinredet bei gesundheitlichen, ausbildungstechnischen oder anderen Fragen....
Nur von den RR Vereinen, die der Webmaster genannt hat, wissen wir das - und vllt. gelten ähnliche Bestimmungen woanders auch noch, das weiß ich nicht.
Aber auch Dalmi Züchter sind unter dem Dachverband VDH vertreten, und ihnen ist es erlaubt, Mietzucht zu betreiben.
Und wenn man "Mietzucht" googelt, kann man auch andere Rassenzuchtvereine entdecken, wo dies ein Thema zu sein scheint.
Daraus wäre zu schliessen, dass die Entscheidung, ob Mietzucht gestattet wird, oder nicht, gar nicht der VDH zu treffen hat, sondern die einzelnen Rassenzuchtvereine.
Ausserdem stellt sich die Frage, wozu, wenn nicht zur Zuchtverwendung, einigt man sich als Züchter und Käufer
auf einen Mitbesitz?? :scept: Andere Gründe fallen mir dazu beim besten Willen nicht ein.
Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
Ich habe es schon immer geahnt, Tina....du bist ein gnadenloser Realist! :rolleyes:
Auf diese Idee bin ich ja gar nicht gekommen (ob das was mit Verdrängung zu tun hat?:scept:)
Aber ja, wäre 'ne schöne Idee - wenn nur nicht als Begründung für das Mitbesitz-Modell von den Züchtern angegeben würde, dass man all die vielversprechenden Nachkommen des Kennels ja nun beim besten Willen nicht selbst halten könnte, bis zu einem evtl. Zuchteinsatz, und darüber hinaus die Hündinnen, die zur Zucht nicht mehr verwendet werden, als "Pensionshunde" in andere Hände gegeben worden wären.:mad:
Also... diese hehre Absicht unterstelle ich eher nicht....
Trollmama
20.03.2017, 21:16
Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
Okay, das schmeiße ich mal den 'Klußscheißmodus' an (sofern ich Unrecht habe, bitte berichtigen):
Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Eigentümer ist derjenige, dem der Hund lt. Vertrag gehört. Besitzer ist derjenige, bei dem der Hund gerade ist.
Beispiel: Meine Hunde sind mein Eigentum (ich bin eingetragen). Solange ich sie an der Leine habe, bin ich auch Besitzer. Geht mein Mann mit den Hunden spazieren, bin ich immer noch Eigentümer, mein Mann ist dann aber der Besitzer.
Wie es sich beim Tod von 2 Eigentümern verhält, könnte ich mir so vorstellen (ohne Gewähr):
Ist ein Hund auf 2 Eigentümer eingetragen und einer davon verstirbt, so fällt eine Hälfte des Hundes in die Erbmasse. Entweder kann der hälftige Eigentümer die Erben dann auszahlen, oder die Hälfte wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unter den Erben aufgeteilt.
Hallo,
die Mietzucht ist verboten, aber der Mitbesitz oft genug anzutreffen, besonders bei Rüden. Das macht die Sache nicht besser.
Es gibt aber auch Züchter, habe ich öfter bei Labradoren erlebt, die zwei Hündinen behalten und die "schlechtere" nach einem Jahr verkaufen. Auch nicht besser!!
Mitbesitz käme für mich nie in Frage, wobei ich schon verstehen kann, dass man sich als Züchter wünscht, dass Nachwuchs mit Potential ausgestellt wir und ggf. in die Zucht geht. Mitbesitz sichert dann wohl aber eher ab, wenn die Hündin die behalten wurde, doch noch zuchtausschließende Fehler entwickelt, oder man mehr züchten möchte, als man Hündinnen halten will oder kann.
Grüße
Okay, das schmeiße ich mal den 'Klußscheißmodus' an (sofern ich Unrecht habe, bitte berichtigen):
Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Eigentümer ist derjenige, dem der Hund lt. Vertrag gehört. Besitzer ist derjenige, bei dem der Hund gerade ist.
(...)
Wie es sich beim Tod von 2 Eigentümern verhält, könnte ich mir so vorstellen (ohne Gewähr):
Ist ein Hund auf 2 Eigentümer eingetragen und einer davon verstirbt, so fällt eine Hälfte des Hundes in die Erbmasse. Entweder kann der hälftige Eigentümer die Erben dann auszahlen, oder die Hälfte wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unter den Erben aufgeteilt.
Ach, du meine Güte, das wäre dann ja ganz schlimm.
Ich habe mich jetzt mal schlau gemacht über das, was der VDH zu diesem Thema in seinem Regelwerk hat:
VDH Zuchtordnung:
§7 Absatz 3.
Die Voraussetzungen für das Mieten einer Hündin zu Zuchtzwecken regelt der Rassehunde Zuchtverein.
Demzufolge mischt der VDH sich in diesem Punkt nicht in die Interna der Rassehunde Vereine ein und sagt dazu...
...nichts.
PS: also auch kein Verbot der Mietzucht, Max100
Ist ganz sicher alles nur zum Wohle der jeweiligen Rasse.
Um Geld geht es bei sowas sicher nicht.
Never.
Und es gibt noch sehr viel gruseligere und für Außenstehende kaum zu erkennende Modelle von "Mietzucht"......Verbote kann man ganz elegant umgehen.
Ist ganz sicher alles nur zum Wohle der jeweiligen Rasse.
Um Geld geht es bei sowas sicher nicht.
Never.
Und es gibt noch sehr viel gruseligere und für Außenstehende kaum zu erkennende Modelle von "Mietzucht"......Verbote kann man ganz elegant umgehen.
Kannst du/willst du deutlicher werden?
klare Regelung:
4.1 Eigentum
Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer der Hündin zur Zeit ihrer Belegung. Der Eigentümer
muss gleichzeitig auch der Besitzer sein. Mietzuchtverhältnisse sind nicht zulässig, ebenso
Zuchtabtretungen.
Quelle: Zuchtordnung RRCD e.V.
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