Hallo Birthe,Zeigt die Leute doch endlich mal an!
mich würde interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage man eine Handhabe gegen einen einzelnen Hundeverkäufer hat?
Abgesehen von den illegalen Hundeschmugglern aus Osteuropa, die auch gegen Einfuhrbestimmungen etc. verstoßen, bleibt als rechtliche Grundlage nur der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Wie kann einem einzelnen Hundeverkäufer ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nachgewiesen werden, wenn der Hund augenscheinlich gesund und munter ist? Es müssen hierzu m.E. noch mehrere Faktoren hinzukommen. Oder bezieht sich der Verstoß ausschließlich auf das Handeln mit Tieren, welches einer behördlichen Erlaubnis bedarf?
Kannst Du bitte erläutern, wie Du Dir hier ein aktives handeln vorstellst?
Und was passiert tatsächlich nach der Anzeige? Wird der Anzeige in vielen Fällen überhaupt nachgegangen?
Fragende Grüsse
Jacqueline mit 12 Pfoten
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