Das Schutzgebühr zu zahlen ist gilt für die Abgabe von Nothunden aus Tierhilfeorganisationen - aber nicht für den gezielten Ankauf von Hunden von Privatpersonen. Kannst die zwei Cent erstmal behalten...
Wer sagt dass das nur dafür gilt?
Für mich gilt das ebenso für die Privatvermittlung von echten Vermittlungstieren und war allgemein gemeint; nicht zwangsläufig auf die genannten Fälle in den Internetbörsen gemünzt.
Also darf ich mein Geld denn auch behalten schätz ich ;)
Lesezeichen