Dass Eitelkeiten und das Bestätigen des eignen Egos, des Könnens, Wollens und Machens sicher eine Rolle spielt, bestreite ich nicht.
Ich kenne nicht die Motive.
Aber wenn der Anspruch selbst nur in einer schnelleren, besseren und qualitativeren Vermittlung liegen sollte, so reicht mir das als Daseinsberechtigung.
Im Übrigen, durch was würde sich denn ein Alleinvertretungsanspruch von RR in Not ableiten?
RRC hat den e.V. Aspekt schneller erkannt und umgesetzt.
Und offensichtlich haben sie so ihren Weg in die Medien (besser) gefunden.
Tja und auch hier bewahrheitet sich die New Economy Erkenntnis:
Nicht die Grossen fressen die Kleinen sondern die Schnellen die Langsamen.
Wenn es einen entgeltlichen Erstmarkt gibt, warum sollte es nicht einen entgeltlichen Zweitmarkt geben? Mit der kommerziellen Keule sollte man vorsichtig umgehen. Schließlich läßt sich auch RR in Not durch einen Übernahmevertrag ein Vermittlungsengelt zahlen. (Der Begriff Schutzgebühr ist übrigen in dem Zusammenhang nicht korrekt.)
Aber das geht schließlich auch nicht anders, da Kosten gedeckt werden müssen.
Wichtig ist doch nur, dass es für RRs Organisationen gibt, die bei der Vermittlung helfen wollen und können.
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