Hier mal ein Ausschnitt aus der Zuchtordnung des DRC (nein, nicht Deutscher Retriever Club, sondern Deutscher Rassehunde Club):
Hoffentlich kennt sich der Zuchtwart bzw. der Ausnahmefall-Tierarzt auch wirklich gut mit den ganzen vielen im DRC vertretenen Rassen aus, sonst kann das mit den Crowns vielleicht bisserl verwirren.§ 8
Die Wurfabnahme hat grundsätzlich durch einen Zuchtwart des DRC e.V. zu erfolgen, und ist ab der vollendeten 6. Woche durchzuführen.
Nur in Ausnahmefällen, und nach vorheriger Genehmigung durch den Zuchtwart, kann der Tierarzt die Wurfabnahme durchführen.
Die entstandenen Kosten hat der Züchter dem Zuchtwart zu erstatten.
Ein Züchter der selber Zuchtwart ist, darf seine eigenen Welpen, oder die seiner Familienangehörigen grundsätzlich nicht abnehmen.
Hierfür ist dann der Tierarzt zuständig.
Die Welpen müssen bis zur Wurfabnahme alle geimpft, entwurmt und gechipt sein, und dürfen nicht vor der vollendeten 8. Woche abgegeben werden.
Kleinstrassen dürfen nicht vor der 10. Woche abgegeben werden.
Jeder Züchter im DRC e.V. Soltau ist für den einwandfreien gesundheitlichen Zustand seiner Welpen verantwortlich. Sollte er Welpen weitergeben die einen gesundheitlichen oder körperlichen Mangel haben zum Zeitpunkt der Übergabe, hat er das dem Käufer mitzuteilen, und dieses im Kaufvertrag / Übergabepapier schriftlich fest zu halten.
Als Mängel gelten z.B. Fehlzeichnungen, rassebedingte Fehlstellungen des Gebisses, Knickrute, Entropium, Ektropium, Kryptorchismus, Monorchismus, Anorchismus, etc.
LG
Susanne
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