Böller dürfen ja, vermute ich mal, ab 12 Jahren käuflich erworben werden und ganzjährig abgebrannt werden.
Um da nicht Lärmbelästigung Tür und Tor zu öffnen, haben wohl die meisten Kommunen regionale Regelungen für sowas aufgestellt.
Private "Feuerwerke" sind doch sicherlich genehmigungspflichtig, innerhalb bestimmter Zeitrahmen zu begehen - und letztlich nicht von unbeaufsichtigten Jugendlichen zu tätigen?!
Das ist hier ja wohl nicht der Fall. Folglich handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um marodierende Jugendbanden, die die Weltherrschaft anstreben...
Wäre mein Leidensdruck groß genug, wäre mein Hund da nicht mehr zu finden und ich hätt'ne Anzeige laufen.
Und nö - ich finde nicht, dass man sich sowas gefallen lassen muss. Vor allem nicht häufiger.


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