Feuerwerkskörper sind in Kategorien eingeteilt. Die Kategorien III und IV sind "Fachpersonal" vorbehalten, Jugendliche ab 12 dürfen nur sog. Ganzjahresfeuerwerk kaufen. Wie der Name sagt, dürfen diese "Knaller" grundsätzlich das ganze Jahr über gezündet werden. Alle übrigen Feuerwerkskörper (Kat. II) dürfen nur von Volljährigen gekauft und verwendet werden. Hierzu gibt es entsprechende Vorschriften, die kann man nachlesen. Verstöße gegen die Verordnungen zum Kauf, Verkauf und Zünden sind Ordnungswidrigkeiten (es gibt auch ein paar Straftatbestände, die greifen aber hier nicht).
Gefallen lassen muss/sollte man sich das sicher nicht. Ich würde den entsprechenden Stellen berichten, auch die Schulen sind da Ansprechpartner. Wahrscheinlich wird das Problem nicht völlig beseitigt, aber wenn man nur danach ginge...
Zusätzlich würde ich die Hundewiese zu den "gefährlichen" Zeiten meiden. Erspart Hund und Mensch Stress. Hier im Forum gibt es einige Fäden, die sich mit der Gewöhnung an die Knallerei befassen. Wir haben (noch) Glück: unsere Djuma ist schussfest und reagiert bisher mit Desinteresse auf die gelegentlich stattfindenden Krachorgien.


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