Zitat Zitat von kilmachalmag Beitrag anzeigen
Ich hätte jetzt auch nicht darüber nachgedacht, das es so etwas für so alte Berichte / Zeitschriften geben könnte.
Schade, hätte mich auch interessiert.

LG
Anita
Huhu Anita, das solche Recht des Verfassers an sich gilt bis 70 Jahre nach dessen Ableben, die sind, auch wenn dieser 1979 von uns gegangen sein sollte, beim besten Willen noch nicht um - ja, und der Verleger hat ja auch noch Rechte ....

LG Feeyota