Evlt ist der Hundeführerschein in Niedersachsen gemeint. Hier müssen alle HH eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, die nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen Hund hatten.....Die Theorie muss vor der "Anschaffung" des Hundes abgelegt werden, die Praxis kann danach abgelegt werden. Das seltsame, man kann die Prüfung in einigen HuSchu auch mit einem femden Hund ablegen. Ist vom Gesetz her erlaubt. Oldenburg hat schon etliche HH angeschrieben, die diese Prüfung nicht abgelegt haben, diese hatten 4 Wochen Zeit den Nachweis zu erbringen. Lg Monika
Lesezeichen