Danke, Trollmama - auf diese Regularien bin ich zwischenzeitlich auch gestossen.
Und beantworte mir meine Frage damit selbst:
Mitbesitz ist demnach gleichbedeutend mit Mietzucht.
Welchen Begriff man jeweils verwendet, kommt wohl auf den Aspekt an. Ob man nun "Züchter" oder derjenige ist, der den Mitbesitz Vertrag als Käufer unterschrieben hat.
Dass dies statthaft ist und vom Dachverband dann ja auch wohl gelitten, desillusioniert mich nicht wenig.
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