klare Regelung:
4.1 Eigentum
Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer der Hündin zur Zeit ihrer Belegung. Der Eigentümer
muss gleichzeitig auch der Besitzer sein. Mietzuchtverhältnisse sind nicht zulässig, ebenso
Zuchtabtretungen.
Quelle: Zuchtordnung RRCD e.V.
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