Hallo Suse,
gemäß § 14 EU Heimtierverordnung ist bei Grenzüberschreitung eine gültige Impfung nachzuweisen.
Schau mal im Impfpass nach, wie lange die Gültigkeitsdauer eingetragen ist (TW).
Danach sind leider keine Fahrten mehr ins Ausland möglich. Ist leider so. Selbst ein Titernachweis reicht nicht mehr für Fahrten ins Ausland und wenn, nur in Verbindung mit einer gültigen TW.
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